Cannabis-Konsum auf bayerischen Volksfesten und in Biergärten verboten - Zigaretten hingegen erlaubt

Fehlende Konsequenz bei Jugend- und Gesundheitsschutz

Seit Anfang April 2024 gilt die von der Bundesregierung initiierte Teil-Legalisierung des Cannabis-Konsums in Deutschland. Die Bayerische Staatsregierung möchte hingegen hart dagegen vorgehen und beispielsweise den Konsum in Biergärten, auf Volksfesten oder auch in Parks sowie der Außengastronomie unterbinden.

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Bild: Adobe-Stock

Politische Inkonsequenz bei geplantem Cannabis-Verbot in Bayern

Aus der Sicht eines Nichtrauchers klingt das Vorhaben der Bayerischen Staatsregierung etwas merkwürdig. Das das Rauchen von Cannabis insbesondere dort untersagt werden soll, wo sich Familien und Kinder aufhalten, erscheint durchaus logisch und nachvollziehbar. Doch warum gilt dies dann nicht auch für Zigaretten? Tabak-Konsum stellt für Kinder und Jugendliche eine ebenso nicht unerhebliche Gefahr dar und auch für jeden "Passivraucher" spielt es wohl eher keine entscheidende Rolle, ob sein Gegenüber nun Tabak oder Cannabis konsumiert.
Beim Thema Alkoholkonsum kann man zumindest damit argumentieren, dass durch dessen Konsum nur der eigene Körper geschädigt werden kann, das direkte Umfeld davon aber keine gesundheitlichen Einschränkungen zu befürchten hat, was auf Zigaretten hingegen nicht zutrifft. Ganz Konsequent wirkt die von der CSU geführte Debatte daher leider noch nicht. Alkohol und Zigaretten sind gesellschaftlich etabliert und daher "in Ordnung", Cannabis zwar in anderen Ländern ebenso, aber in Deutschland eben (noch) nicht. So könnte man die aktuelle Situation vielleicht vereinfacht und überspitzt zusammenfassen.

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