Neues Verfahren „i-Kfz“: So funktioniert die digitale Kfz-Zulassung

Keine Wartezeit

Die Digitalisierung hat längst Einzug in alle Bereiche unseres Lebens gehalten – auch in die Welt der Kfz-Zulassung. Mit der Einführung der digitalen Kfz-Zulassung, kurz „i-Kfz“, wird der Prozess der An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen so einfach wie nie zuvor. Doch wie genau funktioniert das Verfahren?

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Wie funktioniert die Online-Zulassung?
Die Online-Zulassung von Fahrzeugen mittels „i-Kfz“ ist ein bequemer Prozess, der den Gang zur örtlichen Zulassungsstelle überflüssig macht. Über die Website der entsprechenden Behörde loggt sich der Fahrzeughalter mit seinem elektronischen Personalausweis ein. Notwendig dafür ist also ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mitsamt des dazugehörige PIN-Codes. Hinzu kommen ein Lesegerät oder alternativ ein Smartphone mit NFC-Chip sowie die kostenlose AusweisApp2. 

Hinten auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (dem Fahrzeugbrief) befindet sich ein Sicherheitscode, der freigerubbelt und angegeben werden muss. Im Anschluss werden alle relevanten Daten abgefragt. Dazu zählen unter anderem die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), der Sicherheitscode, das Datum der letzten HU, die eVB-Nummer der Versicherung sowie die IBAN des Fahrzeug-Halters. Nun wird entweder ein Kennzeichen ausgewählt oder alternativ ein vorher reserviertes eingegeben und zum Schluss die Gebühr über das ePayment bezahlt. Danach überprüft ein Sachbearbeiter den Antrag, zudem werden der Zulassungsbescheid, die Fahrzeugpapiere und die Plaketten postalisch versendet. Das dauert in der Regel zwei bis drei Werktage.

Was hat sich seit dem 1. September 2023 geändert?
Seit dem 1. September 2023 ist es möglich, direkt nach der digitalen Neuzulassung mit dem Auto loszufahren – man muss also nicht erst warten, bis die Plaketten und die Fahrzeugdokumente zuhause per Post angekommen sind. Stattdessen dient der digitale Zulassungsbescheid als Nachweis: Er reicht insgesamt zehn Tage lang für die Fahrt auf öffentlichen Straßen aus. Selbiges gilt für das Beantragen von E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen (H-Zulassung) sowie für Saisonkennzeichen.

Neu ist außerdem, dass auch juristische Personen (also etwa Vereine oder Unternehmen) Zulassungsanträge digital über die bestehenden iKfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln können. Ebenso wird der Prozess einfacher für juristische Privatpersonen wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die pro Jahr sehr viele Zulassungsanträge stellen. Zukünftig können sie diese nämlich bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (die Zentrale Großkundenschnittstelle) in die iKfz-Portale einsteuern.

Des Weiteren kann man nun Versicherungsunternehmen mit der digitalen Zulassung beauftragen, die per Video-Ident-Verfahren die Identität des Kunden nachweisen können – hier wird dann kein elektronischer Personalausweis benötigt. Ebenso lassen sich ab sofort weitere Gänge zum Amt etwa für die Änderung des Fahrzeugscheins oder die Wiederzulassung digital erledigen.

Was kostet die Online-Zulassung?
Die gute Nachricht lautet, dass die Gebühren für die digitale Zulassung am 1. September bundesweit gesenkt wurden. Gleichzeitig muss man beim Gang zur Zulassungsstelle nun mehr zahlen.  Während die digitale Erst- und Wiederzulassung in Zukunft 12,80 Euro kostet, fallen hierfür im Verkehrsamt 30 Euro an. Für das Umschreiben des Fahrzeugs werden 12,10 Euro berechnet (Verkehrsamt: 27,20 Euro), das Abmelden eines Autos wird mit 1,80 Euro sehr viel günstiger (Verkehrsamt: 15,80). Darüber hinaus müssen jeweils die Portokosten für das Versenden der Zulassungsbescheinigung Teil II bezahlt werden, bei einem besonderen Antrag kommen außerdem Entgelte für Eil- und Expresszustellungen hinzu.

Wie kann man sein Auto online ummelden?
Die Online-Ummeldung eines Fahrzeugs gestaltet sich ebenfalls unkompliziert. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass das eigene Kennzeichen mitgenommen wird.  Der Antrag für die Ummeldung wird dabei in Echtzeit automatisiert geprüft und der Zulassungsbescheid in nur 30 Minuten online abrufbar gemacht. So kann man den Bescheid gleich ausdrucken, ihn mitführen und direkt losfahren. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein Informationsschreiben werden dabei noch per Post versendet.

Wie funktioniert das Abmelden online?
Auch die Abmeldung eines Fahrzeugs kann bequem online erledigt werden. Dazu meldet man sich zunächst bei der Behörde mit dem Online-Personalausweis an. Danach geht es um die Identifikation: Dazu einfach den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln sowie den Sicherheitsode auf dem Kennzeichen freilegen (dazu Siegelplakette abziehen). Nun wählt man die entsprechende Option für die Abmeldung aus und gibt alle notwendigen Angaben in die Maske ein und übermittelt die Dokumente. Nach dem Abschluss der Prüfung und der Bezahlung der Gebühren wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen, ein entsprechender Bescheid wird postalisch versendet.

FAZIT:
Die digitale Kfz-Zulassung „i-Kfz“ ist ein wegweisender Schritt in Richtung einer modernen, effizienten Verwaltung. Sie ermöglicht es Fahrzeughaltern, bürokratische Hürden bequem von zu Hause aus zu überwinden und spart dabei Zeit und Aufwand. Mit den neuesten Verbesserungen seit Herbst 2023 ist der Prozess noch benutzerfreundlicher geworden und zeigt eindrucksvoll, wie die Digitalisierung unseren Alltag erleichtern kann. |Text: Vera Mergle