Verbraucherschützer warnen vor Interessenkonflikt bei Energieberatung nach GEG
Verbraucherschützer warnen mit Blick auf das geplante Heizungsgesetz vor Interessenkonflikten bei der darin vorgesehenen verpflichtenden Beratung. Dem derzeitigen Entwurf zufolge könne "auch ein Unternehmen beraten, das dem Kunden im eigenen Interesse anschließend eine Gasheizung verkauft", sagte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Ramona Pop, der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Mittwoch). Das sei nicht im Sinne der Verbraucher.
Ab 2024 sollen konventionelle Heizungen nur noch nach vorheriger Fachberatung eingebaut werden dürfen. Qualifiziert dafür wären nach aktuellem Gesetzesentwurf neben Energieberatern aber etwa auch Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Elektrotechniker. "Eine obligatorische Energieberatung ist zum Schutz der Verbraucher sinnvoll, es geht um viel Geld und Kostenfallen lauern überall", sagte Pop. Aber sie müsse tatsächlich unabhängig sein.
Die Ampel-Fraktionen im Bundestag hatten sich im Juni nach langem Ringen auf die Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Die finale Abstimmung im Bundestag, angesetzt in der letzten Woche vor der Sommerpause, wurde dann jedoch nach einem Eilantrag durch den CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vom Bundesverfassungsgericht untersagt. Die Abgeordneten sollen sich nun im Herbst damit befassen.
© 2023 AFP