Bundestag beschließt Gesetz zur gerechten Aufteilung von Maklerkosten

Wohnungs- oder Hauskäufer müssen künftig nicht mehr alleine dafür zahlen, wenn ein Makler eingesetzt wird. Der Bundestag beschloss am Donnerstag das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten. Demnach entfällt mindestens die Hälfte der Provision auf denjenigen, der einen Makler beauftragt - in der Regel ist das der Verkäufer. Er darf die Kosten nicht mehr voll auf den Käufer abwälzen.

Wird ein Makler einvernehmlich von beiden Vertragsseiten beauftragt, müssen sie nach dem neuen Gesetz auch automatisch jeweils genau die Hälfte der Kosten dafür tragen. Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) begrüßte die Gesetzesreform, die "die Nebenkosten beim Kauf von Wohneigentum spürbar senken" werde.

Bisher seien Käufer oft gezwungen, eine vollständige Übernahme der Maklerprovision zu akzeptieren, erklärte Lambrechts Ministerium. Verkäufer nutzten die "Zwangslage" der Interessenten aus: "Wer sich weigert, scheidet faktisch aus dem Kreis der Bewerber um den dringend benötigten Wohnraum aus."

Die Bundesregierung will dieser Praxis schon seit längerem einen Riegel vorschieben. Nun seien auch "Umgehungsmöglichkeiten" ausgeschlossen, weil der Provisionsanteil des Käufers erst fällig werde, "wenn auch der Verkäufer bezahlt hat", teilte die SPD-Fraktion mit. "Und weil der Verkäufer jetzt einen fairen Anteil übernehmen muss, hat er einen echten Anreiz, über die Höhe der Maklerkosten zu verhandeln", erklärte der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich.