Bundesrat macht Weg für neue Sammelklage für Verbraucher frei
Nach der Befassung des Bundesrats mit der geplanten Einführung einer neuen Sammelklage für Verbraucher ist der Weg für dieses neue Instrument frei. Die Länderkammer billigte am Freitag das Gesetz, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird. Die Verbandsklage ergänzt die bestehende Musterfeststellungsklage, bei der Verbraucher Entschädigungen individuell einklagen müssen.
Die Musterklage gibt es seit November 2018, sie geht auf den VW-Dieselskandal zurück. Verbraucher können damit gemeinsam gegen Unternehmen klagen. Eine EU-Richtlinie für Verbraucherklagen, die ebenfalls auf den Dieselskandal zurückgeht, machte dann weitergehende Vorgaben. Die Bundesregierung musste die Gesetzgebung in Deutschland deshalb anpassen.
"Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz europaweit zu stärken, um verbraucherrechtswidrige Geschäftspraktiken von Unternehmen zu beenden und die gerichtliche Durchsetzung von Verbraucherinteressen zu beschleunigen", erklärte der Bundesrat. "Durch gebündelte Klagen von Verbänden soll sich die Zahl der Individualklagen verringern und so Gerichte, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten."
"Dass die Verbraucherzentralen direkte Entschädigungsleistungen für eine Vielzahl betroffener Verbraucher:innen einklagen können, ist ein Novum in Deutschland", erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und sprach von einem "echten Meilenstein für den Verbraucherschutz". Der vzbv werde die neue Sammelklage "zügig nutzen", kündigte Verbandschefin Ramona Pop an.
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