Rürup-Verträge: Verbraucherzentrale verweist auf Möglichkeit zu spätem Widerruf
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Rürup-Verträgen, diese auf einen möglichen Widerruf prüfen zu lassen. Viele Policen enthielten "fehlerhafte Widerrufsbelehrungen", erklärten die Verbraucherschützer am Dienstag. Dies eröffne Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, "aus diesen ansonsten unkündbaren Verträgen auszusteigen".
Rürup-Verträge seien "häufig teuer, intransparent und bringen am Ende nur eine enttäuschend niedrige Rente", erklärte Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, ist der Widerruf oft die letzte Chance, sich von einem unattraktiven Vertrag zu lösen und das eingezahlte Geld zurückzuerhalten."
Nach Angaben der Verbraucherschützer können Verbraucher infolge mehrerer Gerichtsentscheidungen Verträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden, auch Jahre später noch widerrufen - sofern der Versicherer damals nicht korrekt über das Widerrufsrecht informierte. Bei von der Verbraucherzentrale geprüften Rürup-Rentenverträgen waren demnach bei mehr als der Hälfte die Belehrungen fehlerhaft. Unter bietet die Verbraucherzentrale Hamburg nach eigenen Angaben eine Prüfung von Rürup-Verträgen auf mögliche Widerrufsrechte an.
© 2025 AFP



