Sammelklage von Hoteliers in Frankreich und Spanien gegen Booking.com

Zwei Anwaltskanzleien haben eine Sammelklage gegen die Buchungsplattform Booking.com angestrengt, um Entschädigungen für Hotelbetreiber in Frankreich und Spanien wegen illegaler Vertragsklauseln zu erwirken. Es gehe um "Verluste wegen überhöhter Provisionen", sagte der an der Initiative beteiligte Anwalt Marc Barennes am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Nach Einschätzung der Kanzleien Eskariam und Geradin Partners könnten einzelne Hotels hunderttausende und Hotelketten mehrere Millionen Euro Entschädigung zustehen.

Sie verweisen insbesondere auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2024, welche die von Booking auferlegten "Paritätsklauseln" in Frage stellt. Dabei handelt es sich um vertragliche Bestimmungen, die Hotels und andere Anbieter vorschreiben, über Booking immer den niedrigsten Preis anzubieten.

Booking.com gehört zu der Handvoll Unternehmen, die wegen ihrer Marktmacht unter besonderer Beobachtung der EU-Kommission im Rahmen der neuen Regeln für Digitalkonzerne stehen. Die vom EuGH kritisierten Preisklauseln sind daher mittlerweile verboten.

In Frankreich können sich Hoteliers, die Booking zwischen 2015 und 2024 genutzt haben, auf einer Website anmelden, um ihren potenziellen Schaden wegen der Preisklauseln bewerten zu lassen. Barennes beziffert alleine den Schaden, der französischen Hotelbetreibern entstanden ist, auf 1,5 Milliarden Euro.