Heiko Maas gegen Jens Spahn – Sollten Corona-Geimpfte Privilegien genießen?
Keine Coronabeschränkungen für Geimpte
Die Debatte um eventuelle „Privilegien“ für bereits geimpfte Personen spitzt sich immer weiter zu. Was spricht für bzw. gegen die Einführung sogenannter Sonderrechte für bereits geimpfte Personen?
Pro
Sollten Geimpfte frühzeitiger wieder ins Restaurant und Kino, auf Veranstaltungen oder Reisen dürfen?Durch das deutsche Infektionsschutzgesetz war und ist es der Regierung möglich, Grundrechte zum Schutz der Bevölkerung einzuschränken oder sogar ganz außer Kraft zu setzen. Dies stellt eine massive Einschränkung einer Person und deren Rechte dar.
Sollte es nun der Person durch die Impfung möglich sein, diese Grundrechte teilweise oder sogar vollständig wiederzuerhalten, muss dies umgehend durchgeführt werden. „Geimpfte sollten wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen“ so Außenminister Heiko Maas gegenüber der Bild am Sonntag. Den Personenkreis der Geimpften weiter einzuschränken, ist durch den hohen Schutz der Impfung und die Tatsache, dass sich die Geimpften gegenseitig nicht mehr anstecken können, also nicht weiter notwendig. „Wenn erst mal nur Geimpfte im Restaurant oder Kino sind, können die sich nicht mehr gegenseitig gefährden“, so Maas weiter.
So wäre es dann Betreibern von Restaurants, Kinos, Theater etc. möglich, ihre Geschäfte wieder für Menschen, also Geimpfte, zu öffnen. „Die haben ein Recht darauf, ihre Betriebe irgendwann wieder zu öffnen, wenn es dafür eine Möglichkeit gibt“, sagte Maas. Dies würde nicht nur den Geimpften ihre Rechte wieder zurückgeben, sondern gleichzeitig auch zur schnelleren Wiederbelebung der Wirtschaft beitragen. Nach monatelangen Zwangsschließungen sollte es Betreibern von Geschäften möglichst bald wieder erlaubt sein, ihre Kunden wie gewohnt betreuen zu können und Umsatz zu machen. Zusätzlich würde durch eine solche Regelung die Impfquote innerhalb der Bevölkerung steigen. Der Anreiz, möglichst bald wieder in die Normalität zurückzukehren, könnte eine tragende Rolle bei der Entscheidung spielen, ob sich eine Person impfen lässt oder nicht.
Contra
Sollten Geimpfte frühzeitiger wieder ins Restaurant und Kino, auf Veranstaltungen oder Reisen dürfen? Eine Unterscheidung der Gesellschaft in „Geimpfte“ und „Ungeimpfte“ führt zu einer Ungleichbehandlung, welche laut dem deutschen Grundgesetz Art. 3 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ nicht rechtmäßig ist. Sobald für Geimpfte also andere oder weniger Regeln gelten als für Ungeimpfte, verstößt dies gegen einen der grundsätzlichen Rechte eines jeden deutschen Staatsbürgers.
Menschen, welche sich aus gesundheitlichen Gründen, beispielsweise bei einer Immunschwäche oder einer Krebserkrankung, oder auch aus persönlichen Gründen nicht impfen lassen können oder wollen, würden so unrechtmäßig auf ihre Grundrechte verzichten müssen. „Gegen die Pandemie kämpfen wir gemeinsam – und wir werden sie nur gemeinsam überwinden“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dürfen also nur Geimpfte ihre Grundrechte wieder ausüben, führt das zu einer indirekten Impfpflicht. Laut Definition ist ein Grundrecht ein „verfassungsmäßig gewährleistetes, unantastbares Recht eines Bürgers, einer Bürgerin gegenüber dem Staat“. Sollten diese Rechte also an eine Impfung gebunden sein, stellt dies eine indirekte Impfpflicht dar.
Solange noch nicht abschließend geklärt ist, ob eine geimpfte Person eine nicht geimpfte Person noch mit dem Virus anstecken könnte, darf keine unterschiedliche Behandlung stattfinden. Sollte es einem Geimpften möglich sein das Virus noch weiter zu verbreiten, würde diese Personengruppe eine große Gefahr für alle nicht Geimpften darstellen. „Eingriffe in Freiheitsrechte müssen immer gut begründet sein. Aber solange nicht klar ist, ob ein Geimpfter das Virus übertragen kann, kann es keine Ausnahmen geben“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.