Neue bundesweite Vorgaben für Pass- und Ausweisdokumente

Digitales Passfoto ab 1. Mai

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Bild: AdobeStock_586723302
  • Nur noch digitale Fotos für Ausweisdokumente
  • Bilder werden digital an Behörde übermittelt
  • Fotoaufnahmen in allen Bürgerbüros gegen Gebühr möglich

Ab 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für Pass- und Ausweisfotos. Grundsätzlich können dann nur noch digitale, biometrische Fotos für die Erstellung von Pass- und Ausweisdokumenten verwendet werden. Ziel der Regelung ist, die Sicherheit zu erhöhen, den Antragsprozess zu vereinfachen und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.Ordnungsreferent Frank Pintsch erklärt: „Die Bürgerbüros in Augsburg sind auf die Umstellung gut vorbereitet und mit dem nötigen Equipment ausgestattet.“ Im Bürgerbüro kann das Lichtbild direkt vor Antragstellung für sechs Euro aufgenommen werden. Wer diesen Service nutzen möchte, wird gebeten, einige Minuten vor dem Termin zu erscheinen und sich erst nach der Fotoaufnahme am Anmeldeterminal zu registrieren. Die Mitarbeitenden in den Bürgerbüros stehen bei Fragen zur Verfügung.
Die neuen Regelungen gelten für die Ausstellung folgender Dokumente:

  • Reisepässe
  • Personalausweise