Psychotherapeutische Versorgung im Landkreis könnte sich verbessern
Psychotherapeutische Versorgung im Landkreis könnte sich verbessern
Landrat Sailer forderte bereits mehrfach Novellierung der Bedarfsplanungsrichtlinie
Bild: Julia Pietsch
Die psychotherapeutische Versorgung im Landkreis Augsburg muss sich verbessern. Das hatte Landrat Martin Sailer bereits mehrfach gefordert und sich deshalb in den vergangenen Jahren wiederholt an Verantwortliche des Bundesgesundheitsministeriums, des Bayerischen Gesundheitsministeriums, des Bayerischen Landkreistags sowie andere Entscheidungsträger gewandt. Vor allem die monatelange Wartezeit, die Kinder und Jugendliche in Kauf nehmen müssen, um eine Therapie zu beginnen, ist ein Problem, das Sailer besonders am Herzen liegt. Nun gibt es endlich Hoffnung auf Besserung: Denn die Vertreter der KVB und der bayerischen Krankenkassen haben bayernweit eine erneute Versorgungsanalyse durchgeführt, nach der den Zulassungsgremien für Psychotherapeutinnen und -therapeuten die Ausstellung von befristeten Ermächtigungen oder Sonderzulassungen vermehrt empfohlen worden ist. Umgesetzt soll dies in Regionen mit besonders langen Wartezeiten werden – in Bayern betrifft dies insgesamt 22 Gebiete, darunter den Landkreis Augsburg hinsichtlich des bestehenden Bedarfs an Kinder- und Jugendtherapiemöglichkeiten.
„Mit dieser Entscheidung ist endlich ein richtiger Schritt getan, um den dringend benötigten Ausbau von Therapieplätzen, vor allem für Kinder und Jugendliche, zu realisieren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung zu leisten“, bewertet Landrat Sailer die Entwicklung. Gleichzeitig mahnt Sailer, dass die Probleme im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung schon lange bekannt sind und in den Fokus genommen werden müssen: „Auch wenn ich diese Entwicklung zu zusätzlichen Versorgungsangeboten grundsätzlich als sehr positiv bewerte, muss die Bedarfsplanungsrichtlinie nach wie vor novelliert werden. Die bestehende, bundesweit vorgegebene Bedarfsplanung entspricht nicht der aktuellen Versorgungsrealität. Hier müssen Veränderungen erfolgen.“