Adoption: Das müssen Sie beachten

Wir geben Ihnen eine Übersicht, welche Aspekte Sie bei einer Adoption beachten müssen

Manchmal verläuft das Leben anders, als wir es uns ausgemalt haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass unser neues Lebensmodell nicht weniger farbenfroh sein kann. Eltern, denen ein Wunsch nach einem leiblichen Kind verwehrt bleibt, können mit einer Adoption eine Welt betreten, die sie sich schon lange in den buntesten Farben gestaltet haben. An erster Stelle steht in dieser Vorstellung das Wohl des Kindes, das in einem liebevollen zu Hause mit starken Grundpfeilern aus Sicherheit und Geborgenheit aufwachsen soll. Wir geben Ihnen eine Übersicht, welche Aspekte Sie bei einer Adoption beachten müssen.

Gesetzliche Voraussetzungen

Möchten Sie ein Kind adoptieren, dann müssen Sie laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepartnern kann einer diese Altersgrenze unterschreiten, hier liegt das Mindestalter bei 21 Jahren. Generell dürfen Paare und Alleinstehende ein Kind adoptieren, bei unverheirateten Paaren darf sich allerdings nur ein Partner gesetzlicher Vormund nennen. Außerdem müssen Sie nach dem deutschen Recht uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Bedeutet: Sie müssen ein gesichertes Einkommen nachweisen können und weitgehend schuldenfrei sein.

Persönliche Voraussetzungen

Seien Sie sich bewusst, dass Sie für eine Adoption ihr gesamtes Privatleben offenlegen müssen, damit das Jugendamt prüfen kann, ob das Adoptivkind in einem gesunden und stabilen Umfeld aufwächst. Außerdem wird ihre Motivation für eine Adoption geprüft und Sie werden zu Ihren erzieherischen Konzepten befragt. Des Weiteren müssen Sie einige Dokumente bereithalten: Ihre Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis.
Übrigens: Bei einem Hausbesuch vergewissert sich das Jugendamt, ob Sie einem Kind in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung genügend Platz bieten können.

Rechte des Kindes

Eine Adoption muss dem Wohl des Kindes dienen und wird nur dann bewilligt, wenn sich das Leben des Kindes dadurch stark verbessert. Die Einwilligung des Kindes selbst wird durch einen gesetzlichen Vertreter erklärt. Kinder über 14 Jahren können selbst ihr Einverständnis für eine Adoption geben.
Außerdem hat ein Kind das „Recht auf Abstammung“. Eine Adoption unterliegt einem Inkognito und darf nur mit Zustimmung der Adoptiveltern und des Kindes offenbart werden. Adoptierte Kinder haben später allerdings die Möglichkeit mithilfe der Adoptionsvermittlung ihre eigentliche Herkunft sowie die familiäre Krankheitsgeschichte zu erfahren.

Rechte und Pflichten der Adoptiveltern

Durch eine Adoption erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines Kindes der Adoptiveltern und sämtliche Rechtsfolgen treten ein:
Personensorge, Vermögenssorge, Unterhaltsberechtigung und -verpflichtung, Auflösung sämtlicher verwandtschaftlicher und privatrechtlicher Beziehungen zur Herkunftsfamilie des adoptierten Kindes, Erbrecht, Namensänderung, Meldepflicht, Staatsangehörigkeit.

Wann kommt der emotionale Teil?

Jetzt: Es ist das Recht des Kindes und die Pflicht der Adoptiveltern eine intakte Familie zu gründen, in der die Liebe und der Zusammenhalt über der leiblichen Elternschaft steht. Das Kind ist Teil einer Familie und diese entsteht nicht durch eine Blutsverwandtschaft, sondern durch den gemeinsamen Weg im Leben.

Kosten bei Inlandsadoptionen

Die reine Adoptionsvermittlung durch Jugendämter ist kostenlos. Es fallen lediglich ungefähr 200 Euro für beglaubigte Kopien, Notarkosten, das Erstellen von Führungszeugnissen und die Bescheinigung der Staatsangehörigkeit an. Eine Adoption über Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger hingegen ist teurer und von Verein zu Verein unterschiedlich. Die Vereine sind oft finanziell auf sich selbst gestellt und müssen ihre Kosten durch Spenden decken, die jedes Jahr neu berechnet werden. Adoptiveltern müssen hier mit Beiträgen in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Kosten bei Auslandsadoption

Im Gegensatz zu Inlandsadoption ist eine Auslandsadoption mit 800 Euro gebührenpflichtig. Darüber hinaus können weitere Kosten entstehen, je nach Herkunftsland und Verfahrensbesonderheiten, sowie für Übersetzungen und Beglaubigungen von Urkunden.

Die Kosten für eine Adoption können nicht von der Steuer abgesetzt werden.