Artikel 13 und der Upload-Filter - Was bedeutet das?

YouTube adé?

Im Internet wird viel über den Artikel 13 der DSGVO im Zusammenhang mit YouTube diskutiert. Vor allem, ob YouTube durch die EU-Verordnung bald gelöscht werden könnte, ist die große Frage, die Verbraucher umtreibt. Doch was genau kann tatsächlich passieren?

Die Datenschutz-Grundverordnung beherrschte im Mai 2018 die Schlagzeilen deutschlandweit. Für viele Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, aber auch für Vereine hatten die neuen Regelungen weitreichende Folgen, auch viele Seiten im Internet waren und sind dadurch betroffen. Artikel 13, der sich mit der Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person beschäftigt, betrifft unter anderem auch YouTube. Viele Nutzer haben nun Angst, dass YouTube bzw. die meisten Kanäle aufgrund der Verordnung gelöscht werden könnten. Ist da tatsächlich etwas dran?

Wie kommt es zu der Annahme, dass YouTube gelöscht werden könnte?

Die DSGVO sieht in Artikel 13 vor, dass Betreiber von Internetseiten für die dort hochgeladenen Inhalte haftbar gemacht werden können. Dies nimmt der YouTube-Kanal „Wissenswert“ als Anstoß und erläutert im Video „Warum es YouTube nächstes Jahr nicht mehr gibt“ weitere Details. Das Fazit: der Artikel 13 der DSGVO wird dafür sorgen, dass die meisten YouTube-Kanäle, abgesehen von denen „der ganz großen Firmen“, gelöscht werden würden. Das Video wurde über vier Millionen Mal aufgerufen und die Kommentare häuften sich zu tausenden. 
Hintergrund ist, dass YouTube keinen Upload-Filter bzw. aktuell nur einen unzureichenden Filter hat und somit nicht die Verantwortung für alle auf YouTube hochgeladenen Videos übernehmen kann. Das genannte Video, das auch durch dramatische Momente die Angst der Nutzer zu verstärken versucht, sorgte für Panik und hitzige Diskussionen rund um die Plattform, die auch nach einiger Zeit nicht abzuebben scheint. Hinzu kommt die Angst um mögliche übertriebene Zensur, die durch einen starken Upload-Filter folgen könnte.

Was verbirgt sich genau hinter Artikel 13 der DSGVO?

Tatsächlich soll der Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung vor allem Künstler und deren geistiges Eigentum schützen. Es sollen nicht nur diejenigen für den Inhalt haften die ihn hochladen, sondern auch die Plattformen wie YouTube, Facebook und Co. sollen für eventuelle Verstöße zur Verantwortung gezogen werden können. Im Klartext bedeutet dies nicht, dass YouTube und andere Plattformen, die privaten Nutzern erlauben eigene Inhalte hochzuladen, zwangsläufig gelöscht werden, sondern nur, dass die Plattformen gezwungen sind, die Inhalte besser zu überwachen und künftig für die Verstöße haftbar sind. 
Die Umsetzung dieser Kontrollen ist allerdings schwierig und sehr aufwendig, wie auch die YouTube-Chefin Susan Wojcicki immer wieder darstellt. Mit ihren Aussagen schürt sie zusätzlich die Diskussion, da ihrer Meinung nach die Umsetzung nahezu unmöglich sei und zu einer zu starken Zensur führe. Sie unterstützt den Aufruf zum Unterschreiben einer Petition gegen die Umsetzung des Artikel 13 der DSGVO, für den auch im Video „Warum es YouTube nächstes Jahr nicht mehr gibt“ geworben wird. 

Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Sollte die Petition erfolgreich sein und der Artikel 13 findet keine Anwendung mehr, muss YouTube auch nichts weiter unternehmen. Andernfalls ist die Plattform gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen und einen starken, der Meinung nach vieler Gegner von Artikel 13, zu stark zensierenden Filter einzusetzen. Damit sind natürlich auch hohe Kosten verbunden, die YouTube wiederum nicht so einfach tragen will. Für viele private YouTube-Kanäle könnte dies bedeuten, dass die Kanäle, die der Gefahr unterliegen, entweder gelöscht werden oder durch einen Filter bestimmte Videos nicht mehr verfügbar sind. 
Was tatsächlich passieren wird, können auch wir nicht vorhersehen. YouTube versucht sich nach wie vor massiv gegen den Artikel 13 zu wehren. Ob dies helfen wird, ist fraglich. Für Betreiber von YouTube-Kanälen ist damit die Zukunft ebenfalls noch ungewiss. Die bereits erwähnte Petition konnte sich über mehr als 40.000 Unterzeichner freuen und soll nun dem Landtag übergeben werden. Die Initiatoren bitten nun um etwas Geduld und wollen weitere Erkenntnisse so schnell wie möglich veröffentlichen. Es bleibt also spannend um die Thematik YouTube und weitere Videoinhalte im WorldWideWeb. Für Nutzer bleibt es aber kaum vorstellbar, auf die beliebte Plattform gänzlich verzichten zu müssen.