Bezirk Schwaben und Landkreis Augsburg schließen zukunftsorientierte Kooperationsvereinbarung ab

Schulterschluss der Kommunen zum Wohle der Bürger

Mehr Bürgernähe: Das erhoffen sich Bezirkstagspräsident Martin Sailer und Stellvertreterin Barbara Holzmann von einer neuen Kooperationsvereinbarung, die nun zwischen dem Landkreis Augsburg und dem Bezirk Schwaben getroffen wurde.

Denn wenn ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung öffentliche Hilfen benötigen, ist es für sie oftmals schwierig zu wissen, an wen sie sich wenden sollen: Den Landkreis, die kreisfreie Stadt oder den Bezirk Schwaben? Und das, obwohl das Angebot an Beratungsmöglichkeiten in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Um die Zuständigkeiten und Angebote transparenter zu gestalten, besser aufeinander abzustimmen und miteinander zu vernetzen, trifft der Bezirk Schwaben derzeit mit den schwäbischen Landkreisen und kreisfreien Städten Kooperationsvereinbarungen.

Mit dem Landkreis Augsburg ist diese Zusammenarbeit nun bereits schon unterschriftsreif: Martin Sailer in seiner Funktion als Landrat und Barbara Holzmann als stellvertretende Bezirkstagspräsident unterzeichneten nun das entsprechende Papier. Hintergrund ist das „Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze“, das ab dem 1. Januar 2020 in Kraft tritt. „Aber auch ohne diese rechtliche Vorgabe ist es mir ein dringliches Anliegen, dass der Bezirk als moderne Dienstleistungsbehörde den Bürgerinnen und Bürgern, die unsere Beratung brauchen, die Wege erleichtert“, betont Bezirkstagspräsident Sailer. Der Eindruck des „Behördendschungels“ müsse vermieden werden, Ziel der Kooperation sei es, den Grundsatz „Hilfen wie aus einer Hand“ zu verwirklichen. „Es geht allein um die betroffenen Menschen und darum, ihnen den Lebensalltag zu erleichtern“, so Barbara Holzmann.

Die Kooperationsvereinbarung sieht jedoch noch weit mehr vor als eine optimierte Zusammenarbeit bei Einzelfällen. „Ziel ist auch die Gestaltung inklusiver Sozialräume“, erläutert Benjamin Gunkel, beim Bezirk Schwaben für Themen der Sozialplanung zuständig. „Das soll beispielsweise durch die gegenseitige Unterstützung und Abstimmung bei Planungen wie dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept, der Teilhabestrukturplanung, dem Aktionsplan Inklusion und weiteren Vorhaben realisiert werden.“