Bundestag stimmt zu: Vorrang für Netzausbau nun rechtlich gesichert
Der Bundestag hat die von Union und SPD eingebrachte Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. In der Sitzung am Donnerstag stimmten die Regierungsfraktionen und die AfD für das Gesetzesvorhaben. Die Linksfraktion stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich. Damit gibt es künftig einen rechtlich abgesicherten Vorrang für den Netzausbau in Deutschland.
Das TKG-Änderungsgesetz soll gesetzlich klarstellen, dass die Bedeutung des Netzausbaus in Deutschland von überragendem öffentlichen Interesse ist. Das soll Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren ein besonderes Gewicht geben und Planungsvorhaben im Bereich Mobilfunk- und Glasfaserausbau Vorrang geben.
Die Breitbandbranche hatte die Regierungspläne schon im Gesetzgebungsverfahren begrüßt. Damit erhalte der Ausbau digitaler Infrastruktur in Deutschland auch rechtlich endlich den nötigen Stellenwert, erklärte der Breitbandverband ANGA.
Ein eigener Entschließungsantrag der Linken mit der Forderung, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen beim Glasfasernetzausbau tarifvertragliche Standards eingehalten werden müssen, scheiterte.
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