Bundestag beschließt beschleunigten Netzausbau und stärkt Verbraucherrechte

Der Bundestag hat am Freitag einen beschleunigten Netzausbau, mehr Verbraucherrechte gegenüber Energielieferanten sowie eine schärfere Beobachtung der Tankstellen beschlossen. Er verabschiedete dazu den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm wird der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Stromnetze aktualisiert. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromnetze werden gestrafft und beschleunigt.

"Damit ist eine wichtige Etappe geschafft", erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Für eine erfolgreiche Energiewende sei es entscheidend, dass der Netzausbau mit dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten könne. Dafür stelle das Gesetz wichtige Weichen. "Wir müssen uns so schnell wie möglich aus der Klammer russischer Importe befreien. Eine beschleunigte Energiewende ist hierfür das A und O."

Verbraucherrechte werden mit Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung gestärkt. Die Bundesnetzagentur erhält zusätzliche Aufsichtsmöglichkeiten über Energielieferanten - insbesondere im Zusammenhang mit dem Rückzug einzelner Lieferanten. Sie müssen dies künftig drei Monate vorher sowohl gegenüber den Kunden als auch gegenüber der Netzagentur ankündigen.

"Ad-hoc Kündigungen, wie wir sie im letzten Winter leider erlebt haben, haben einige Verbraucherinnen und Verbraucher kalt erwischt und stark verunsichert. Dem schieben wir jetzt einen Riegel vor", erklärte Habeck.

Drittens enthält das Gesetz Anpassungen im Wettbewerbsrecht, was eine stärkere Beobachtung der Raffinerien und des Kraftstoffhandels möglich macht, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte: Die Markttransparenzstelle des Bundeskartellamtes erhält demnach künftig auch Daten zu den im Tagesverlauf an den Tankstellen verkauften Mengen.