Verbraucherschützer: Hotels müssen Energiezuschlag bei Buchung angeben

Hotels und Pensionen müssen einen möglichen Zuschlag wegen der gestiegenen Strom- und Gaspreise bei der Buchung transparent machen. Solange der Gast nicht erst bei der Ankunft darüber informiert werde, spreche rechtlich nichts dagegen, Zusatzkosten zu erheben, erklärte am Donnerstag die Verbraucherzentrale Berlin. Manche Herbergen erhöhten die Zimmerpreise allgemein, andere wiesen auf der Abschlussrechnung einen Zusatzbetrag für den gesamten Aufenthalt oder einen Tageszuschlag aus.

"In der Regel gilt immer der Tarif, welcher bei der Buchung vereinbart wurde", stellten die Verbraucherschützer klar. Dabei sei es nicht relevant, ob dies online oder telefonisch erfolgte. Der Gesamtpreis sei ausschlaggebend. Wenn allerdings ein Energiezuschlag erst hinterher beim Begleichen der Rechnung erscheine und sich damit die Gesamtsumme erhöhe, "muss der Aufpreis nicht gezahlt werden".

Bei Pauschalreisen müssen die Anbieter auf mögliche Preiserhöhungen vor der Buchung schriftlich hinweisen, wie die Verbraucherzentrale weiter ausführte. Diese Preisänderungsklausel dürfe nicht unklar formuliert sein oder gar aus bloßen Floskeln bestehen, sonst sei sie unwirksam.

Eine Preiserhöhung bei Pauschalreisen darf bis zu acht Prozent betragen und muss bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn bekanntgemacht werden. In den 20 Tagen vor der Anreise sind Preiserhöhungen unwirksam. Waren die Mehrkosten zur Zeit der Buchung vorhersehbar, können Kunden die Zahlung ebenfalls verweigern.