Bundesrat macht Weg für elektronische Identitätskarte für EU-Bürger frei

Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für die Einführung der elektronischen Identitätskarte für EU-Bürger freigemacht. Das neue Gesetz soll Behördenkontakte im Internet vereinfachen. Vorbild ist dabei die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises.

Die neue Chipkarte selbst hat jedoch ausdrücklich keine Ausweisfunktion. Auf ihr sollen lediglich Basisdaten einer Person wie Name oder Adresse gespeichert sein, um eine zuverlässige Identifizierung zu ermöglichen.

Um die Funktion zu nutzen, soll der Chip auf ein Lesegerät gelegt werden, zum Beispiel ein Smartphone. Nach einer PIN-Eingabe kann auf diese Weise beispielsweise online ein Führungszeugnis beantragt oder die Steuererklärung abgegeben werden.

Die sogenannte e-ID-Karte soll ab Ende 2020 EU-weit und im europäischen Wirtschaftsraum beantragt werden können. Zunächst war dies bereits für 2019 geplant. Wegen Bedenken der Länder hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit soll der Start aber verschoben werden.