Bundesgerichtshof verkündet Urteil zu Kabelanschluss durch Vermieter im Oktober

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will erst am 20. Oktober sein Urteil zu Kabelanschlüssen in Mietshäusern verkünden. Das teilte der BGH nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag mit. Streitig ist, ob Mieter dauerhaft an einen vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss für Fernsehen und Radio gebunden werden dürfen. (Az: I ZR 106/20)

Die Vivawest Wohnen GmbH, einer der größten Wohnungsvermieter in Nordrhein-Westfalen, hat etwa 108.000 ihrer 120.000 Mietwohnungen an das Kabelnetz angeschlossen. Die Kosten werden als Betriebskosten auf die Mieter abgewälzt, eine Möglichkeit zur Kündigung besteht nicht.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält dies für unzulässig. Die kostenpflichtige Bereitstellung eines Kabelanschlusses für Fernsehen oder auch Internet müsse spätestens nach einer Laufzeit von 24 Monaten kündbar sein. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.

Künftig sollen Vermieter die Kosten für einen Kabelanschluss ohnehin nicht mehr auf die Vermieter abwälzen können. Das sieht eine von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Novelle des Telekommunikationsgesetzes vor. Dabei besteht aber eine Übergangsfrist bis Mitte 2024.