"Teurer Umweg" im Internet: Verbraucherschützer warnen vor Zwischenportalen

Das Europäische Verbraucherschutzzentrum (EVZ) hat davor gewarnt, dass sich sogenannte Zwischenportale im Internet häufig als "teurer Umweg" entpuppen. Bei digitalen Dienstleistungen wie der Beantragung eines Dokuments oder beispielsweise von Kindergeld würden sich immer häufiger unbemerkt private Zwischenportale aus dem EU-Ausland dazwischenschieben, "die dann für identische Leistungen hohe Zusatzgebühren verlangen", erklärte das EVZ am Donnerstag. Die Zahl der betroffenen Bereiche wachse spürbar.

"Dabei kassieren die Anbieter nicht für die Dienstleistung selbst - sondern für eine vermeintliche Abkürzung, die allerdings gar keine ist", erklärte EVZ-Expertin Karolina Wojtal. So sollten Betroffene etwa für eigentlich kostenlose Adressänderungen plötzlich knapp 40 Euro bezahlen oder mehr als 160 Euro für Nachsendeaufträge, die eigentlich 24,90 Euro kosteten; auch Kirchenaustritte, Mautvignetten oder Punkteabfragen in Flensburg blieben nicht verschont.

Das Prinzip sei dabei stets dasselbe: "Die Seiten wirken glaubwürdig, zum Teil amtlich, und versprechen die gewünschte Dienstleistung", erklärte das EVZ. Zwar würden diese Punkte oft durchaus erfüllt - allerdings stehe nirgends, dass auf diesem Weg Kosten entstünden, die auf dem offiziellen Weg deutlich geringer seien oder gar komplett wegfielen.

Die Grenzen zwischen Dienstleistung und irreführender Werbung seien dabei fließend. "Teure Preise sind ärgerlich, aber nicht automatisch illegal", erklärte Wojtal. "Irreführend kann es jedoch sein, wenn die Seite den Eindruck erweckt, die offizielle Anlaufstelle einer Behörde zu sein." Dann fehle es an der gesetzlich geforderten Erkennbarkeit und Transparenz.

Kompliziert wird es demnach aber zudem, weil viele dieser Firmen im europäischen Ausland sitzen. "Das macht Rückforderungen oder rechtliche Schritte oft deutlich schwieriger", erklärten die Verbraucherschützer.

Grund dafür, dass viele Nutzerinnen und Nutzer auf den Seiten landen, ist nach Angaben des EVZ vor allem das System der Suchmaschinen. "Bezahlte Anzeigen stehen oben, offizielle Stellen darunter. Wer im Alltag etwas schnell abhaken möchte, klickt auf das Erste, was plausibel aussieht."

Zwischenportal erkennen können Verbraucher demnach durch einen sorgfältigen Blick, ob es sich um eine Anzeige oder einen echten Suchtreffer handelt. Auch das Impressum zu prüfen ist laut EVZ ratsam: "Behörden heißen nicht 'GmbH', 'S.L.' oder 'LLC'. erklärten die Verbraucherschützer. Viele Dienstleistungen seien zudem eher lokal als bundesweit verankert und offizielle Preise klar definiert oder die Dienstleistung eindeutig kostenlos.