Unzulässige Gebühren bei Kündigung: Sammelklage gegen Debeka eingereicht
Verbraucherschützer haben eine Sammelklage gegen die Versicherung Debeka wegen intransparenter Stornogebühren eingereicht. Sie wollen damit erreichen, dass Kundinnen und Kunden ihrer Ansicht nach unzulässig gezahlte Gebühren für die Kündigung von Lebens- und Rentenversicherung zurückerhalten. Häufig gehe es um vierstellige Beträge, erklärten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg am Montag.
Der Stornoabzug bei gekündigten Lebens- oder Rentenversicherungen beruhte demnach auf einer rechtswidrigen Klausel. Diese Auffassung bestätigte das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 2 UKl 1/23). Das Urteil untersage der Debeka die Verwendung der strittigen Klausel, sei aber noch nicht rechtskräftig, erklärte der vzbv.
Ist die Klausel unzulässig, müsse die Debeka den betroffenen Versicherten die Stornogebühr zurückzahlen, betonten die Verbraucherschützer. Hier setzt die Musterfeststellungsklage an, sie bündelt die Ansprüche der Betroffenen. Sie können sich voraussichtlich Anfang 2026 der Sammelklage anschließen. Dafür muss das Bundesamt für Justiz das Klageregister öffnen.
Die Sammelklage hemmt die Verjährung der Ansprüche. Wer sich anschließt, kann auf Erstattung der seit dem Jahr 2022 fällig gewordenen Stornoabzüge hoffen. Zusätzlich will die Verbraucherzentrale gerichtlich feststellen lassen, dass selbst frühere Abzüge nicht verjährt sind.
Die Debeka habe "zehntausenden Verbraucherinnen und Verbrauchern" zu viel Geld abgenommen, erklärte der vzbv. Das sei "unzumutbar", kritisierte vzbv-Chefin Ramona Pop.
© 2025 AFP



