EU: Frankreich muss bei Social-Media-Verbot nachbessern

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Handy-Bildschirm mit Apps von OnlinenetzwerkenBild: AFP / Saeed KHAN

Frankreich muss sein Gesetz für ein Social-Media-Verbot nachbessern. Die EU entschied, das vom französischen Senat verabschiedete Gesetz sei in seiner aktuellen Form nicht vollständig mit EU-Recht vereinbar, weil es in Kompetenzen der Brüsseler Kommission eingreife. Frankreich kann das Gesetz nun ändern und einen neuen Vorschlag vorlegen.

In Paris liegen zwei verschiedene Versionen für das Gesetz auf dem Tisch: die ursprüngliche Fassung aus der Nationalversammlung für ein allgemeines Verbot für Kinder unter 15 Jahren und eine abgeänderte Version aus dem Senat, der eine Liste "schädlicher" Onlinedienste per Dekret festlegen will. Das Gesetz ist deshalb in einem Vermittlungsausschuss, wo noch Änderungen möglich sind.

Die Kritik aus Brüssel bezieht sich auf den Entwurf aus dem Senat. Er sieht eine Liste "schädlicher" Onlinedienste vor, die für Kinder unter 15 Jahren verboten sein sollen. Alle anderen sollen mit Einverständnis der Eltern weiter erlaubt sein. Aus Sicht der Kommission bekäme die zuständige Behörde in Frankreich damit zu viel Macht und würde in EU-Kompetenzen eingreifen, die im europäischen Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) festgelegt sind.

Es legt fest, dass die Kommission für die Überwachung großer Onlinedienste wie Snapchat, Instagram und Youtube zuständig ist. Nur sie kann bei Verstößen Strafen verhängen. Für die Umsetzung seines Social-Media-Verbots ist Frankreich also ohnehin auf Hilfe aus Brüssel angewiesen: Paris kann ein Mindestalter festsetzen, die Kommission muss dann die Unternehmen in die Pflicht nehmen.

Ein Sprecher der EU-Kommission sagte der Nachrichtenagentur AFP, sie teile das Ziel der französischen Behörden voll und ganz: "Minderjährige müssen online besser geschützt werden". Frankreich sei ein wichtiger Motor dieser Debatte.

Als erstes Land weltweit hatte Australien Ende vergangenen Jahres ein Social-Media-Verbot für Nutzerinnen und Nutzer unter 16 Jahren eingeführt. In der EU bemühen sich weitere Länder, den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Onlinediensten einzuschränken, darunter Österreich, Portugal, Spanien, Italien, Griechenland, Norwegen, Slowenien und Großbritannien. Auch in Deutschland wird ein solches Vorgehen geprüft.