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Flug verspätet oder ausgefallen: Was am Flughafen zählt, was man braucht

Verspätungen und Ausfälle sind nicht nur lästig, sondern kosten auch schnell Geld und Zeit. Wer am Flughafen planlos reagiert, verliert oft die wichtigsten Nachweise oder nimmt Angebote an, die später Ansprüche erschweren. Besser sinnvoll: erst Belege sichern, dann Betreuung fordern, dann über Umbuchung oder Rücktritt entscheiden.

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Bild: AdobeStock_22140956_Steffen Eichner

Schritt 1 am Gate: Beweis sichern, bevor man diskutiert

Bevor es um Entschädigung oder Umbuchung geht, zählt erst einmal die Dokumentation. Die Airlines ändern Anzeigen, die Apps zeigen später nur noch den neuen Stand, und am Ende fehlt die saubere Kette. Diese Unterlagen sind am wichtigsten:

●      Bordkarte oder zumindest Buchungsbestätigung mit Flugnummer und Datum
●      Screenshot der Anzeigetafel oder App Anzeige mit Uhrzeit und Status
●      Schriftliche Bestätigung von Verspätung oder Annullierung durch Airline, wenn möglich
●      Namen der ausführenden Fluggesellschaft, wichtig bei Codeshare
●      Belege für notwendige Ausgaben wie Getränke, Essen, Hotel, Transfer

Ab einer gewissen Wartezeit hat die Airline Betreuungsleistungen zu bieten, also Essen und Trinken, Kommunikationsmöglichkeiten, wenn länger auch Hotel und Transport. Die Schwellen hängen von der Flugdistanz und der Verspätungsdauer ab.

Wenn es um die pauschale Flugverspätung Entschädigung geht, dann ist der wichtigste Prüfungspunkt meist die Ankunftsverspätung am Endziel. Laut EU Regelung kann bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden ein Ausgleichsanspruch entstehen, gleichgültig von Strecke und Umständen

Schritt 2: Umbuchung, Erstattung, Betreuung unbedingt sauber trennen

Drei Themen, die rechtlich und praktisch sauber getrennt laufen sind:

Betreuung am Flughafen: Essen, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten, wenn länger auch Unterkunft und Transfer. Diese Ansprüche gelten unabhängig davon, ob später eine Ausgleichszahlung fällig wird.

Beförderungsalternative oder Ticket Erstattung: Annullierung oder wenn eine starke Verspätung droht, dann stellt sich die Frage: Umbuchen auf irgendeine Alternative oder Rückzahlung des Ticketpreises? Was sinnvoll ist, hängt davon ab, ob man nun unbedingt ins Ziel muss oder ob der Zweck der Reise nun wegfällt. Die EU Informationsseiten fassen die Grundlegende Logik zu Hilfe und Ansprüchen gut zusammen.

Ausgleichszahlung: Die pauschale Zahlung nach der EU Verordnung 261 hängt im wesentlichen von Flugdistanz und Zeitverlust ab. In den Forderungen stehen 250, 400 oder 600 Euro. Ob gegeben werden muss, hängt auch davon ab, ob die Airline etwaige Außergewöhnliche Umstände geltend machen kann.

Wichtig für den Alltag: Wo am besten gleich am Anfang hinschauen, wo muss man aufpassen, wenn einem denn am Schalter der Airline Gutscheine angedreht werden? Am besten darauf achten, dass damit kein Verzicht verbunden ist. Nichts „aus Höflichkeit“ unterschreiben, was man nicht versteht.

Schritt 3: Welche Nachweise bei Kosten und Anschlussproblemen zählen

Die meisten Kosten entstehen nicht durch die Verspätung selbst, sondern durch die Folgen. Man verpasst Anschlüsse, muss umsteigen, Übernachtung. Hier kommt es auf die Beleglage an. Quittungen immer sammeln, auch wenn es nur 2,50 Euro sind. Notieren, wofür das nötig war, zum Beispiel keine Verpflegung am Flughafen. Bei Hotel und Taxi am besten vorher die Airline einspannen, oder auf jeden Fall nachweisbar ihr Tagesticket anbieten.

Wenn das Gepäck verspätet kommt, läuft das häufig über Regelungen des Montrealer Übereinkommens und nicht über EU 261. Dann gilt es noch mehr, direkt am Flughafen Meldung zu machen und Fristen einzuhalten.

Schritt 4: Nach dem Flug die Forderung strukturiert stellen

Nach der Reise ist Tempo weniger wichtig als Struktur. Wer Forderungen stellt, sollte den Vorgang so aufbereiten, dass die Airline ihn nicht mit Rückfragen zerlegt.
Praktische Reihenfolge:
1. Flugnummer und tatsächliche Ankunft festhalten.
2. Betreuungsleistungen, die nicht erbracht wurden, gesondert aufführen.
3. Auslagen als Liste mit Belegen beifügen.
4. Pauschale Ausgleichszahlung gesondert ansprechen, auf EU 261 verweisen.

Und dann zum Schluss drei ganz klar sinnvolle Dinge, die man fast immer tun sollte: Screenshots und Bestätigungen am Flughafen sichern, Belege für notwendige Ausgaben sammeln, nach der Reise den Anspruch sauber getrennt nach Betreuung, Erstattung oder Umbuchung und Ausgleichszahlung formulieren.