Neue EU-Energielabel – Mehr Klarheit und Übersichtlichkeit für Verbraucher?
Das muss beim Neukauf jetzt beachtet werden
Viele Verbraucher nutzen das sogenannte EU-Energielabel beim Kauf von Haushaltsgeräten – dieses ist eigentlich dazu gedacht, ihnen beim Kauf von stromsparenden Geräten weiterzuhelfen. Weil die Kennzeichnungen mittlerweile eher für Verwirrung sorgen, sollen seit dem 1. März 2021 neue Labels an Kühlschrank, Waschmaschine und Co. zu mehr Transparenz und Übersichtlichkeit beim Vergleich verhelfen.
Die Entstehung des Energielabels
Bereits 1995 wurde das EU-Energielabel ursprünglich mit den Klassen A bis G eingeführt, damit Verbraucher die Energieeffizienz von Elektrogeräten einschätzen, vergleichen und bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen können. Außerdem war die Einführung dazu gedacht, den Wettbewerb bei den Herstellern anzukurbeln: Sie sollten aufgrund des Labels die Energieeffizienz ihrer Geräte immer weiter verbessern und dies als Verkaufsargument einsetzen. Ein weiterer Grund war, dass dadurch der Energieverbrauch durch Elektrogeräte allgemein in der EU reduziert und so das Klima geschützt werden sollte – ein wichtiger Aspekt, der heutzutage umso mehr gelten dürfte.Wie es zu den Plusklassen kam
Gleichzeitig hat sich die Energieeffizienz von Elektrogeräten parallel zum allgemeinen Fortschritt so stark verbessert, dass Geräte mit der ursprünglichen Spitzenklasse A nicht selten zu den verschwenderischsten Geräten gehörten. In der Folge wurde die Skala im Jahr 2010 überarbeitet und für alle Gerätearten fortlaufend um die Klassen A+, A++ und teilweise sogar A+++ ergänzt. Die unteren Skalenbereiche sind dafür größtenteils entfallen. Für Verbraucher wurde es jedoch immer schwieriger zu unterscheiden, welches Produkt tatsächlich in seiner Preisklasse die beste Energieeffizienz aufweist und dementsprechend zu den eigenen Ansprüchen passt.Das neue Energielabel stuft die Energieeffizienzklassen von bestehenden Geräten herunter. So zählen Kühlschränke, die bisher mit den oberen „A+ Klassen“ gekennzeichnet waren, nun maximal zur Klasse B. Die Klasse A bleibt frei, um Herstellern auch in Zukunft zur Verbesserung ihrer Technologien zu animieren – so wie es ursprünglich schon angedacht war.
Neues EU-Energielabel ab 2021: Was ändert sich?
Wer sich jetzt das neue Energielabel für elektronische Haushaltsgeräte anschaut, dürfte zunächst verwundert sein – schließlich hat sich auf den ersten Blick nicht viel verändert. Wie bisher, markiert eine siebenstufige Ampelskala von Rot bis Grün die Energieeffizienz des entsprechenden Geräts. Auch die Kennzeichnung durch Buchstaben bleibt bestehen. Doch auf den zweiten Blick fällt auf: Die Plus-Zeichen nach dem A sind weg, dafür reichen die Buchstaben jetzt von A bis G (zuvor: A+++ bis E).Das neue Energielabel, das seit dem 1. März 2021 gilt, streicht nämlich die oftmals irreführenden Plusklassen komplett weg und kategorisiert die Energieeffizienz von A (beste, dunkelgrün) bis G (schlechteste, dunkelrot). Diese Kategorisierung ist außerdem – anders als bisher – auch für alle Gerätetypen gleich. Auch die Bezeichnungen sind neu (siehe Tabelle): Die Klasse A erhält das begehrte Label „Supersparsam“, während G stattdessen nur ein „Geradeso“ bekommt.
Zusatzinformationen für bessere Vergleichbarkeit
Ebenso wie die alten Etiketten, informieren auch die neuen EU-Energielabels über verschiedene Eigenschaften eines Geräts, die für den Verbraucher relevant sind. Während dies bei einem Fernseher beispielsweise der Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro 1.000 Stunden Nutzung oder die Bilddiagonale sind, werden bei Waschmaschinen zum Beispiel der Wasserverbrauch pro Spülzyklus, das Fassungsvermögen sowie die Lautstärke beim Waschgang aufgezeigt.Natürlich geht das neue Energielabel der EU auch mit der Zeit: So erhält jedes Energie-Etikett eines Geräts einen QR-Code. Über diesen Code können Verbraucher mit ihrem Smartphone zusätzliche Geräte-Informationen aus der europäischen Produktdatenbank „EPREL“ abrufen, die dort von den jeweiligen Herstellern hinterlegt werden.
Neue Ökodesign-Richtlinien
Darüber hinaus plant die EU-Kommission neben den neuen Energieeffizienzklassen zusätzlich elf neue Ökodesign-Richtlinien. Diese sollen mehr Kreislaufwirtschaft sowie Nachhaltigkeitsstandards bei Elektrogeräten garantieren. Sie beziehen sich zum Beispiel auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, die Reparatur- und Recycling-Fähigkeit sowie auf Reparaturanleitungen. Diese Informationen sind zwar kein Teil des neuen Energielabels – sie sollen den Verbrauchern aber in Form von Aufklebern und möglicherweise auch über die bereits erwähnte „EPREL“-Datenbank zur Verfügung stehen.Vergleich der Effizienzklassen
Wer zuhause noch einen Kühlschrank oder eine Waschmaschine mit einer Kennzeichnung nach dem alten System besitzt, kann dies nun nicht 1:1 in die neue Klassifizierung übertragen. Die tatsächliche Einordnung in die neuen Effizienzklassen erfolgt nämlich nicht einfach durch eine Zuordnung von einer alten Klasse zu einer neuen. Vielmehr wird jedes einzelne Gerät neu bewertet, und zwar nach festgelegten Parametern der EU. Je nach Geräteeigenschaften könnte ein heutiges A+++-Gerät in der neuen Bewertung daher sowohl in die Energieeffizienzklasse B als auch in die Klasse C oder noch niedriger eingeordnet werden.Gründe für die Änderung
Die Optimierung des bisherigen Labels ist aus vielerlei Gründen notwendig geworden. Grundsätzlich sollte den Verbrauchern der Vergleich zwischen verschiedenen Haushaltsgeräten erleichtert werden. Bisher befand sich – je nach Gerätetyp – ein Großteil der Elektrogeräte in den vermeintlich höher bewerteten Energieeffizienzklassen A++ und A+++. Das würde darauf schließen lassen, dass alle Geräte aus energetischer Sicht prinzipiell eine gute Wahl wären – das ist jedoch nicht immer unbedingt der Fall. Zudem war es durch den allgemeinen Fortschritt dazu gekommen, dass so gut wie keine Geräte mehr in den Klassen D oder E vertreten und diese daher überflüssig wurden.Das neue Energielabel soll es zudem noch einfacher machen, alle Informationen berücksichtigen zu können. Beispielsweise haben mehrere Faktoren Einfluss auf die Nachhaltigkeit und den Ressourcenverbrauch eines Geräts: dazu zählen etwa der Stromverbrauch pro Jahr, die Größe des Innenraums oder auch der Wasserverbrauch pro Spülgang. Beim neuen Label sind auch diese Aspekte enthalten und transparent offengelegt.
Für welche Geräte das neue Label bereits gilt
Seit dem 1. März 2021 gelten die neuen Energielabel für insgesamt fünf Produktgruppen: Waschmaschinen, kombinierte Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte (auch in Supermärkten) und Fernseher bzw. Monitore. Darüber hinaus steht bei Lampen am 1. September 2021 die Umstellung an. Bei einigen anderen Geräten müssen sich die Verbraucher allerdings noch gedulden: So erhalten Elektrogeräte wie Staubsauger, Trockner und Backöfen erst 2024 neue Energielabels, während es bei Heizungen voraussichtlich noch bis 2026 dauern wird. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Bedingungen für die Zuordnung zu den neuen Energieeffizienzklassen für jede Produktgruppe erst neu festgelegt werden.Gab es eine Übergangsfrist?
Es existieren zwar keine langfristigen verbindlichen Vorgaben dazu, welches Energielabel in den Übergangsphasen von den Herstellern oder Händlern genutzt werden muss. Seit dem 1. März waren allerdings insgesamt nur noch vierzehn Werktage Zeit, um auf die neuen Labels umzustellen. Bis zum 18. März 2021 konnten also beide EU-Label – neu und alt – verwendet werden, mittlerweile sollte also ein Umstieg bei den besagten Geräten erfolgt sein.Außerdem gilt: Wenn Verbraucher ein Gerät mit der Energieverbrauchskennzeichnung nicht ausgestellt sehen können, müssen Händler die Kennzeichnung außerdem künftig im Internet oder in Katalogen abdrucken. Perspektivisch soll zukünftig in jeder Kategorie regelmäßig nachgeschärft werden, aber nur etwa alle zehn Jahre und ohne erneute Umbenennung.
|Text: Vera Mergle