Neuer Anlauf für Widerspruchslösung bei Organspenden
Organspende-Reform polarisiert
Obwohl ein ähnlicher Vorschlag der Politik im Jahr 2020 bereits gescheitert ist, setzt eine Gruppe von Abgeordneten erneut auf die Widerspruchsregelung bei der Organspende. Dieses Mal sind sie zuversichtlich, eine Mehrheit zu erreichen. Die Widerspruchslösung gilt bis auf wenige Ausnahmen, in fast allen europäischen Ländern als Standardvariante.
Es ist eine bittere Wahrheit: In Deutschland sind nur wenige Menschen bereit, Organe zu spenden. Im vergangenen Jahr waren es lediglich knapp 1.000. Derzeit warten jedoch etwa 8.400 Patienten auf ein Spenderorgan. „Zur Wahrheit gehört auch, dass täglich drei Menschen sterben, weil sie nicht transplantiert werden können“, erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. „Das ist besonders frustrierend, da Umfragen zeigen, dass 84 Prozent der Menschen in diesem Land der Organspende positiv gegenüberstehen. 61 Prozent fällen ihre persönliche Entscheidung für oder gegen die Organspende, aber nur 40 Prozent dokumentieren diese Entscheidung.“ Derzeit wird man nur Organspender, wenn man selbst zugestimmt hat oder nach dem Tod die Angehörigen zustimmen. Sechs Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU, Grünen, FDP, CSU und der Linkspartei hoffen, dass ein grundlegend anderes System mehr Spender bringen könnte. Sie streben folgende Lösung an: Jeder Volljährige und Einwilligungsfähige kommt als Organspender in Frage, wenn er eingewilligt hat oder nicht widersprochen hat. Minderjährige sollen ab einem Alter von 14 Jahren widersprechen und ab 16 Jahren zustimmen können. In allen anderen Fällen sollen die Eltern entscheiden.
Widerspruch soll einfach möglich sein
Ein erster Anlauf zur Einführung der Widerspruchsregelung scheiterte vor vier Jahren. Den Initiatoren ist wichtig, dass der Widerspruch sehr einfach möglich ist. Der Widerspruch soll auch auf einem Zettel erklärt werden können, den man bei sich trägt, z.B. im Geldbeutel. Die Abgeordneten möchten zum einen die Zahl der Organspender erhöhen, zum anderen soll eine gesellschaftliche Debatte angestoßen werden. Die Freiheit der Entscheidung jedes Einzelnen sei durch die Widerspruchslösung in keiner Weise eingeschränkt. Findet die neue Initiative eine Mehrheit im Bundestag, könnte der Vorschlag im nächsten Jahr zum Gesetz werden. Auch der Bundesrat fordert eine Widerspruchsregelung. Mehrere Bundesländer haben Mitte des Monats eine entsprechende Initiative eingebracht.
Um das Thema Organspende von möglichst vielen verschiedenen Seiten zu beleuchten, haben wir neben einer fachärztlicher Expertenmeinungen auch Stellungnahmen von Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie Vertretern der katholischen und evangelischen Kirchen und nicht zuletzt auch von einer persönlich betroffenen Organspende-Empfängerin eingeholt. Dabei wollten wir von den befragten Personen wissen, wie sie zur Widerspruchslösung stehen. Auf unserem Instagram-Channel wollten wir zudem von unseren Followern erfahren, wie diese zum Thema Widerspruchslösung bei Organspenden stehen. Die Knapp 600 Facebook-Kommentare unter unserem Beitrag zeigen, wie sehr das Thema polarisiert und zur Diskussion anregt. Bei Instagram waren gut Zweidrittel der Meinung, Organspende sollte zum Standard werden, hingegen auf Facebook viele Nutzer eher ablehnend gegenüber der geplanten Änderung reagierten.
Dr. med. Florian Sommer, MBA, Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Universitätsklinikum Augsburg
Weshalb ist es aus Ihrer Sicht wichtig, die bisherige Organspenderegelung zu ändern?
Die aktuelle gesetzliche Grundlagen einer postmortalen Organentnahme sind die Hirntodfeststellung und die sogenannte Entscheidungsregelung. Letztere ist schon vom Namen her irreführend, da sich in Deutschland niemand zu Lebzeiten für oder gegen eine Organentnahme entscheiden muss. Kaum jemand weiß aber, dass das Transplantationsgesetz behandelnden Ärzten eines potenziellen Organspenders jedoch klar vorgibt, im Falle, dass keine Willensäußerung vorliegt, die Angehörige von Verstorbenen zur Organspende zu befragen.
In Deutschland wird daher die wichtige Frage für oder wider eine Organspende zum ungünstigsten Zeitpunkt geklärt. Angehörige sind oftmals überfordert und entscheiden nach eigenem Empfinden, aber nicht nach dem Willen des Verstorbenen.
Eine Widerspruchsregelung, die übrigens bereits in allen anderen 7 Nachbarländern des Verbunds Eurotransplant gilt, ist dagegen ein klarer gesellschaftlicher Ausdruck einer „Kultur pro Organspende“. Die Frage nach einer potenziellen Organentnahme wird somit zur medizinischen Routine beim Tod eines Patienten. Und auch im Rahmen einer Widerspruchslösung gilt, jeder, der nicht spenden möchte, darf uneingeschränkt dieser Ansicht sein, und zwar ohne jeden Nachteil. Und selbstverständlich bekommt auch dieser Mensch seine Chance auf eine Transplantation, sollte er in eine entsprechende Notlage kommen. Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens der Umstand, dass es wahrscheinlicher ist selbst ein Organ zu benötigen als Organspender zu werden!
Auf unseren Social-Media Kanälen liest man in einigen Kommentaren von Bedenken, dass Organspender während der Organentnahme noch nicht Tod sind. Wie bewerten Sie diese These?
Die Voraussetzung für eine Organentnahme ist neben der Zustimmung die Diagnose des Hirntods.
Der Hirntod ist definiert als der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Die Feststellung ist nur bei künstlicher Beatmung und Aufrechterhaltung des Kreislauf-Systems auf der Intensivstation eines Krankenhauses möglich. An einem Unfallort zum Beispiel kann dagegen der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen (Hirntod) nicht festgestellt werden. Ob der Hirntod eingetreten ist, wird meist dann untersucht, wenn sich der Befund einer Patientin oder eines Patienten mit schwerer Hirnschädigung im Krankheitsverlauf verschlechtert.
Bei Verdacht auf Hirntod führen zwei erfahrene Ärztinnen oder Ärzte unabhängig voneinander die Diagnostik des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (Hirntoddiagnostik) durch. Dies erfolgt nach der Richtlinie der Bundesärztekammer. Der Ablauf dieser klinischen und apparativen Untersuchungen ist in dieser Richtlinie exakt beschrieben. Er umfasst sowohl die Feststellung des Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen als auch die Feststellung der Unumkehrbarkeit. Ergibt die Diagnostik, dass der Hirntod eingetreten ist, ist der Mensch zweifelsfrei tot.
Spätestens nach Feststellung des Hirntods muss geklärt werden, ob die verstorbene Person eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen hat. Liegt eine Entscheidung für eine Organspende vor, wird die künstliche Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems bis zur Organentnahme fortgeführt. Wird eine Organspende abgelehnt, werden die intensivmedizinischen Maßnahmen eingestellt und die Maschinen abgestellt. Dann hört auch das Herz irgendwann zeitnah auf zu schlagen.
Finden Sie es moralisch in Ordnung, dass Spenderorgane auch Menschen erhalten, die selbst nicht als Spender zur Verfügung stehen würden?
Diese Diskussion gibt es schon sehr lange. Umfragen zu Folge wären über 90% aller Deutschen bereit ein Spenderorgan zu empfangen. Tatsächlich zur Organspende bereiterklärt und auch dokumentiert haben es aber nur 30%. Im Sinne einer solidarischen Gemeinschaft halte ich gerade deshalb die Lösung der Widerspruchsregelung für sehr sinnvoll, denn es ist davon auszugehen, dass über 80 % aller Deutschen nicht widersprechen würden. Und dann sind wir als Gesellschaft auch in der Lage allen Patienten auf den Wartelisten annähernd die Überlebenschancen zu ermöglichen, wie sie im internationalen Vergleich bestehen.
Franziska Liebhardt, Kinderhilfe Organtransplantation (KiO)
Weshalb ist es aus Ihrer Sicht wichtig, die bisherige Organspenderegelung zu ändern?
„Es gibt in Deutschland einen chronischen Mangel an Spenderorganen. Viele Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation sterben, weil nicht rechtzeitig ein passendes Organ zur Verfügung steht. Die aktuelle Regelung, die sogenannte Entscheidungslösung, bei der die Menschen aktiv einer Organspende zustimmen müssen, hat sich schlicht als ineffizient erwiesen, um genügend Spender zu gewinnen. Trotz vieler Bemühungen haben sich die Zahlen der verfügbaren Spenderorgane in den letzten Jahren nicht verbessert, im Gegenteil. Das bisherige System ist gescheitert. Das Problem: Die Entscheidung zur Organspende wird aktuell oft in einer sehr emotionalen und belastenden Situation von Angehörigen getroffen, wenn ein nahestehender Mensch verstirbt. Bei der Entscheidungslösung müssen die Angehörigen oft diese Entscheidung treffen, wenn keine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt. Viele Angehörige entscheiden sich gegen eine Organspende, wenn sie den mutmaßlichen Willen ihres Angehörigen nicht kennen, zur Sicherheit, nix falsch zu machen. Eine klare gesetzliche Regelung könnte den Angehörigen diese schwere Entscheidung abnehmen und für Klarheit sorgen. Denn Statistiken zeigen, dass viele Menschen grundsätzlich zur Organspende bereit wären, diese Entscheidung aber nirgendwo kommuniziert oder dokumentiert haben. So gehen viele potentielle Organspender verloren.
Deutschland ist ein medizinisch hochentwickeltes Land. Aktuell können wir die medizinischen Möglichkeiten, die vielen Menschen das Leben retten könnte, nicht ausschöpfen, weil Organe fehlen. Auch das ist ein Argument für eine Änderung des bisherigen Systems. Menschen sterben, die nicht sterben müssten. Die Einführung einer Widerspruchslösung würde nicht automatisch zu einer Erhöhung der Organspenderzahlen führen. Aber sie könnte als Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität und ethischer Verantwortung gesehen werden. Organspende geht jeden an. Sie muss ein selbstverständliches Thema werden, raus aus der „Tabu“ Ecke. Schon morgen kann man selbst von dem Thema betroffen sein. Als Spender oder Wartepatient auf der Warteliste. In einer solidarischen Gesellschaft tragen die Menschen gemeinsam dazu bei, Leben zu retten. Ein solcher Ansatz könnte das Bewusstsein für die Bedeutung der Organspende und die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung stärken. Sie könnte zu einer neuen Kultur der Organspende in Deutschland sorgen.
Finden Sie es moralisch in Ordnung, dass Spenderorgane auch Menschen erhalten, die selbst nicht als Spender zur Verfügung stehen würden?
Diese Frage ist sehr komplex und berührt verschiedene Aspekte. Ein solches System könnte möglicherweise einen stärkeren Anreiz schaffen, sich als Organspender zu registrieren, was insgesamt die Zahl der verfügbaren Organe erhöhen könnte, zumindest theoretisch. Ich hätte aber Bedenken, ob ein solches System nicht auch das Vertrauen in die Transplantationsmedizin erheblich schwächen könnte. Ich halte auch nix davon, Menschen bei einem so sensiblen Thema in solcher Form unter Druck zu setzen. Meine persönliche Meinung ist: Die medizinische Versorgung und die Vergabe von Spenderorganen sollten auf dem Prinzip der Bedürftigkeit und Dringlichkeit basieren, unabhängig von der Bereitschaft der Empfänger, selbst Organe zu spenden. Dies entspricht dem ethischen Prinzip der Gerechtigkeit im Gesundheitswesen. Oder sollte ich sonst auch den Herzinfarkt/Lungenkrebs/sonstiges nachteilig behandeln, der durch eigenes „Fehlverhalten“ entstanden ist? Ich denke, nein. Denn die Entscheidung, ein Organ zu spenden oder nicht, kann durch viele persönliche, religiöse oder kulturelle Gründe beeinflusst sein. Diese individuellen Entscheidungen sollten respektiert werden, ohne dass sie den Zugang zur lebensrettenden Behandlung beeinträchtigen. Ich persönlich finde, dass auch ein Nein zur Organspende grundsätzlich in Ordnung ist, solange sie dokumentiert ist. Entscheidend ist die Entscheidung!
Ulrich Kloos, Dekan beim Kath. Dekanat Ehingn-Ulm
„Seitens der Deutschen Bischofskonferenz gibt es ein Statement, dass die katholische Kirche grundsätzlich die Organspende unterstützt, aber eben auf der Grundlage einer freiwilligen, bewussten Entscheidung und nicht über eine Widerspruchslösung. Persönlich habe ich auch Bedenken gegen die Widerspruchslösung. Meinem Gefühl nach wird die Freiheit des Einzelnen immer mehr von Gruppenzwang untergraben. In einer Zeit aber, in der Menschen ganz unterschiedliche Einstellungen zum Leben haben, in einer Zeit, die ein Vielfalt der Meinungen zulässt, halte ich eine bewusste Entscheidung in Freiheit für angebracht. Nach dem christlichen Menschenbild ist jeder Mensch Ebenbild Gottes. Zur Unvergänglichkeit hat er den Menschen gemacht, steht in der Bibel (Buch der Weisheit 2,23). Die Würde des Menschen ist daher auch vom Grundgesetz von der Zeugung bis zum Sterben geschützt. Aus christlicher Sicht gehört das Sterben zum Leben, weil uns Auferstehung und ewiges Leben verheißen ist. Die Hospizbewegung und die Palliativmedizin tragen dem Rechnung, außerdem viele Patientenverfügungen, die vermeiden wollen, dass Leben lange Zeit mit allen heute medizinisch-technischen Mitteln aufrecht erhalten wird. Wo aber das Sterben als Prozess gesehen wird, der zum Leben gehört - und in Hospizen und Palliativstationen wird Großes geleistet, um dieses letzte Phase des Lebens so gut, wie möglich zu gestalten - da ist Organspende nicht das Thema. Das ist genauso eine freie Entscheidung, diesen Sterbeprozess zu bejahen, wie zu entscheiden, über sein Leben hinaus noch einem anderen Menschen etwas Gutes zu tun, mit dem Spenden seiner Organe. Ich möchte damit sagen, dass es einfach unterschiedliche Sichtweisen gibt und halte daher eine Widerspruchslösung für nicht geeignet.“Andreas Jäckel MdL (CSU)
„Ich persönlich habe seit Jahren einen Organspendeausweis , den ich im Geldbeutel mitführe. Eine Änderung zugunsten der sog. Widerspruchslösung begrüße ich. Es ist unbestritten eine sehr persönliche Entscheidung, die jeder und jede für sich treffen muss. In der Abwägung ob pro oder contra Widerspruchslösung, bin ich persönlich der Meinung, dass man aufgrund der Tragweite der Folgen einer Nichtentscheidung einerseits und auch der Möglichkeit Leben zu retten andererseits verlangen kann und soll, dass sich jemand aktiv dagegen entscheiden muss und dies mit einem entsprechenden Widerspruch deutlich machen sollte.“Cemal Bozoğlu MdL (Bündnis 90/Die Grünen)
„Ich unterstütze selbstverständlich die Organspende aus ganzem Herzen. Sie ist eine einmalige Chance, um Leben zu retten. Alle Menschen rufe ich gerne immer dazu auf, sich ebenfalls als Organspender:in zu registrieren. Das ist wichtig und richtig! Im Hinblick auf die Widerspruchslösung müssen Argumente sehr sorgsam gegeneinander abgewogen werden. Wenn ich das tue, komme ich für mich zum Schluss, dass ich gegen eine Änderung der aktuellen Gesetzeslage bin. Die Organspende ist zwar sehr wichtig, aber am Ende des Tages sollte jeder Mensch die Entscheidung darüber behalten, ob er diesen Schritt gehen will. Aktiv sollten sich die Menschen dafür entscheiden und nicht zunächst alle ungefragt als potenzielle Spender:innen registriert werden.“Eva Lettenbauer MdL (Bündnis 90/Die Grünen)
„Ich habe einen ausgefüllten Organspendeausweis im Geldbeutel und unterstütze Organspende, weil sie Leben retten kann. Ich finde die Widerspruchslösung richtig und sinnvoll. Sie würde die Versorgung der Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, deutlich zu verbessern und ihnen die Möglichkeit zu geben, ein oft lebensrettendes Organ oder Gewebe zu erhalten. Daher sollte in Zukunft nicht nur jemand, der der Organ- oder Gewebeentnahme zugestimmt hat, als Spender gelten, sondern auch jemand, der dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. Wichtig finde ich, dass alle Menschen gut über die Möglichkeit zu widersprechen informiert werden sollen.“Marina Jakob MdL (Freie Wähler)
„In Deutschland warteten im Jahr 2023 etwa 8400 Personen auf ein Spenderorgan. Ich selbst besitze bereits seit meinem 16. Geburtstag einen Organspendeausweis, denn dadurch, könnte ich im Fall der Fälle bis zu sieben Menschen ein neues Leben schenken. Deshalb bin ich auch eine absolute Befürworterin der Widerspruchslösung. Dies ist ein wichtiger Schritt, die Spenderbereitschaft zu erhöhen und das Leben vieler Menschen zu retten. Ich hoffe sehr, dass auf Bundesebene die entsprechenden Mehrheiten gefunden werden.“Peter Tomaschko MdL (CSU)
„Bei der Organspende handelt es sich um ein äußerst sensibles Thema. Zum einen gibt es jedes Jahr tausende schwerkranke Menschen, die auf ein lebensrettendes Organ warten und dringend auf die Hilfe von Organspendern angewiesen sind. Auf der anderen Seite gibt es Menschen, die Bedenken haben oder gar nicht wissen, wie man Organspender werden kann. Für mich ist jeder Mensch, der Organe spendet, ein Lebensretter. Leider ist die Zahl der Organspender in Deutschland relativ niedrig, daher sollten wir alles dafür tun, die Zahl der Organspender zu steigern. Der Blick in andere Länder zeigt, dass dort auf Basis der Widerspruchslösung die Zahl der Organspender deutlich höher ist als in Deutschland. Deswegen liegen für mich die Vorteile einer solchen Lösung auf der Hand. Durch die Widerspruchslösung könnten mehr Menschen ein lebensrettendes Organ bekommen als bisher.“Joachim Konrad MdL (CSU)
„Ich halte es für immens wichtig, dass noch mehr Menschen Organe spenden, denn die Betroffenen warten teilweise viele Jahre auf ein Organ. Organspende rettet Leben! Ich finde es gut, denn jede bisherige Kampagne hat leider nicht zur erwünschten Erhöhung der Spender geführt.“Regionalbischof Axel Piper, Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
„Jährlich sterben in Deutschland hunderte Menschen, weil ihnen ein Spenderorgan fehlt. Die Widerspruchslösung bei der Organspende könnte diese Situation ändern und unzähligen Menschen neue Hoffnung schenken. Die Entscheidung für die Organspende ist eine Entscheidung für das Leben. Sie ermöglicht es, anderen Menschen in Not eine zweite Chance zu geben und ihnen ein gesundes Leben zu schenken. Eine Organspende – wie der Begriff schon sagt – geht von einer frei-willigen Entscheidung aus. Es gibt aus christlicher Sicht sehr überzeugende Gründe, die eigenen Organe anderen Menschen zur Verfügung zu stellen. Die Dankbarkeit für das eigene Leben, das ja auch erst durch Solidarität und Beziehung ermöglicht wird. Jeder kann helfen, Leben zu retten, indem er sich mit der Organspende auseinandersetzt und eine Entscheidung trifft.“Manuel Heckmann, ARGE der Augsburger Hilfsorganisationen
„Als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Augsburger Hilfsorganisationen in der ich alle Hilfsorganisationen repräsentiere, habe ich mich hier neutral zu verhalten. Die geplante Gesetzesänderung sorgt auch in den verschiedenen Hilfsorganisationen für kontroverse Diskussionen. Die kirchlichen Verbände sehen Organspende als einen Akt der Nächstenliebe, der nicht gesetzlich verordnet werden sollte, andere Organisationen sprechen sich klar für die Widerspruchslösung analog zu vielen anderen (Nachbar-)Ländern in Westeuropa aus. Dies ist eine bundespolitische Entscheidung, bei der es keine Sieger, aber letztendlich nur Gewinner geben wird. Denn durch die laufenden Diskussionen rund um die geplante Gesetzesänderung wird das Thema Organspende und die wichtige Bedeutung für das Leben der Mitmenschen - egal ob nun durch Widerspruch oder Entscheidung - allgemein wieder in den Fokus der Bevölkerung gestellt. Ich persönlich bin derzeit ähnlich „neutral“ eingestellt, denn die Argumente beider Lösungen wiegen für mich derzeit gleich schwer. Bei der Entscheidungslösung entscheide ich mich selbstbestimmt dafür, im Falle des Falles anderen durch meine Organe ein „zweites“ Leben zu schenken, wenn meines endet, andererseits erwarte ich aber auch, dass es im Falle einer Widerspruchslösung für diejenigen, die strikt gegen eine Entnahme ihrer Organe im Falle ihres Todes sind, kein Problem darstellt zu widersprechen. Letztendlich muss man nur umdenken: Will ich meine Organe spenden, muss ich nichts tun, will ich es nicht, widerspreche ich. Wichtig ist hier nur, gesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Information – egal ob Entscheidung oder Widerspruch – dort verfügbar ist, wo sie im Falle eines Falles benötigt wird, sei es im Rettungsdienst oder in den Kliniken.“Dr. Fabian Mehring, MdL (Freie Wähler)
„Organspenden retten leben. Unermüdliche Aufklärung und eine hohe Spendenbereitschaft sind deshalb von existentieller Bedeutung, damit Menschen in lebensbedrohlichen Situationen vom medizinischen Fortschritt profitieren können. Schließlich kann jede und jeder von uns jederzeit in die Lage geraten, dringend auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein, um weiterleben zu können. Umso mehr ist es bedauerlich, dass die Spendenbereitschaft in Deutschland noch immer viel geringer ist als in anderen europäischen Ländern. Das liegt auch an den politischen Rahmenbedingungen, die es in meinen Augen anzupassen gilt. Die Widerspruchslösung ist besser als die aktuelle Rechtslage und könnte dafür sorgen, dass zukünftig mehr Menschen geholfen werden kann. Leider löst die Widerspruchslösung das Dilemma von Angehörigen am Sterbebett nicht vollständig auf, da immer wieder unklar bleiben würde, ob potentielle Spender bewusst nicht widersprochen oder sich nur nicht mit der Frage nach einer Organspende befasst haben. Ich favorisiere deshalb eine Registerlösung in Kombination mit der aktiven Befragung aller Bürger. Aus meiner Sicht bestünde der ideale Weg darin, alle Menschen in Deutschland - beispielsweise über ihren Hausarzt oder bei der Ausgabe ihres Personalausweises - zu ihrer persönlichen Haltung zu befragen. Das Ergebnis hiervon könnte man problemlos auf der Gesundheitskarte oder dem Personalausweis speichern, sodass etwa im Falle eines Unfalls völlige Klarheit darüber herrscht, was der Wunsch der Betroffenen war.“Dr. Simone Strohmayr MdL (SPD)
„Ich habe einen Organspendeausweis, weil ich davon überzeugt bin, dass der Prozess einer Spende sicher ist und ich damit anderen Menschen helfen kann. Es gibt auch eine große Bereitschaft zu spenden. 84% der Menschen stehen der Organspende positiv gegenüber, aber nur 40% von ihnen dokumentiert das auch. Diejenigen, die auf eine Spende warten müssen, weil es zu wenig Spender*innen gibt, gehen durch die Hölle. Täglich sterben drei Menschen, die auf der Warteliste für ein Organ standen. Ich bin für die Widerspruchslösung. Sie ist allerdings nicht allein die Lösung, wie wir zu mehr Spenden kommen können. Auch in den Krankenhäusern und Arztpraxen brauchen wir einen offeneren Umgang mit dem Thema. Wir müssen uns einfach alle mehr mit dem Thema beschäftigen. Die neue Initiative im Bundestag will eine große Aufklärungskampagne zu dem Thema machen, um Ängste abzubauen. Das ist wichtig.“Carolina Trautner MdL (CSU)
„Seit Jahren setze ich mich dafür ein, die Bereitschaft für eine Organspende zu steigern. Leider haben wir sehr lange Wartelisten und damit eine gewisse Perspektivlosigkeit von Betroffenen, die dringend auf ein Spenderorgan warten. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass wir in dieser Frage deutlich weniger Bereitschaft haben, was ich persönlich sehr bedauere. Unbestritten handelt es sich dabei um ein sensibles Thema, aber wir brauchen viel mehr Bewusstsein für die Problematik. Eine Änderung hin zur Widerspruchslösung begrüße ich ausdrücklich. Das mögliche Retten von Menschenleben ist von überragender Bedeutung. Aus meiner Sicht ist es daher jedem Erwachsenen zuzumuten, für sich persönlich eine Entscheidung zu treffen. Ich möchte deshalb bereits jetzt an alle appellieren, sich zu Lebzeiten zu entscheiden und dies zu dokumentieren, denn eine Organspende kann definitiv Leben retten.“Stephanie Schuhknecht MdL (Die Grünen)
„Ich habe einen Organspendeausweis und mich auch bereit erklärt, dass nach Feststellung meines Todes alle Organe verwendet werden dürfen. So tragisch und grausam der Tod eines mitten im Leben stehenden Menschen ist, so sehr dürfen wir nicht vergessen, dass es Menschen gibt, die nicht das Glück haben gesund zu sein und deren Leben von einer Organspende abhängt. Für mich ist es eine schöne Vorstellung aus dem Tod neues Leben schenken zu dürfen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben leider gezeigt, dass die Versuche die Organspendebereitschaft mit mehr Aufklärung und Ansprache auf freiwilliger Basis zu erhöhen, nicht gefruchtet haben. Die Zahlen stagnieren und jedes Jahr sterben fast 800 Menschen in Deutschland, nur weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan bekommen konnten. Andere Länder in Europa haben seit langem die so genannte Widerspruchslösung. So werden beispielsweise in Spanien viermal so viele Organe pro 100.000 Einwohner*innen gespendet wie in Deutschland. Natürlich ist die Entnahme eines Organs ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und die Selbstbestimmung jeder und jedes Einzelnen. Ich finde es zumutbar, dass Menschen, die nicht spenden wollen, sich einmalig in ihrem Leben mit der Thematik befassen und aktiv widersprechen müssen. In der Abwägung finde ich aber, dass jeder vermeidbare Tote durch fehlende Spenden ein Toter zu viel ist. Deswegen bin ich für die Widerspruchslösung.“Thorsten Freudenberger MdL (CSU)
„Auch ich könnte einmal auf eine Organspende angewiesen sein. Ich habe seit vielen Jahren einen Organspendeausweis, den ich immer bei mir trage. Man muss wissen, dass Spenderorgane vielfach fehlen und Betroffene darauf oft sehr lange warten müssen. Ich unterstütze die Widerspruchslösung und würde mich über deren Einführung freuen. Menschen, die mit einer Organspende ein Problem hätten, muss man aber auch verstehen. Daher ist es wichtig, dass die Möglichkeit des Widerspruchs gegeben ist. Die Widerspruchslösung würde auch dazu führen, uns mit dem für andere Menschen lebenswichtigen Thema Organspende auseinanderzusetzen und ganz persönlich eine Entscheidung zu treffen.“Maximilian Funke-Kaiser MdB (FDP)
„Mir ist wichtig, dass jeder Mensch frei und ohne Stigma über seinen Körper entscheiden kann. Organspenden sind eine hochpersönliche Sache und Spenden retten jeden Tag Leben. Leider ist es Fakt, dass es zu wenige Spender gibt. Das größte Problem bei Organspenden ist der Mangel an bereits getroffenen und dokumentierten Entscheidungen – das muss die Politik adressieren. Ich möchte eine Lösung, die den Menschen auf den Wartelisten hilft und gleichzeitig das Recht am eigenen Körper schützt. Es ist jeder Person selbst überlassen, wie sie sich entscheidet – wichtig ist nur, dass diese Entscheidung für den Fall der Fälle in der elektronischen Patientenakte gespeichert und so dem medizinischen Personal direkt zugänglich ist. Die Politik darf die Bürger bei einem so wichtigen Thema wie der Organspende nicht von heute auf morgen vor vollendete Tatsachen stellen. Ich plädiere daher für eine Widerspruchslösung mit sechs Monaten Bedenkzeit. Jeder Bürger kann sich innerhalb eines halben Jahres mit der Thematik auseinandersetzen und eine informierte Entscheidung für die Zukunft treffen. Sollte innerhalb dieser Zeit keine Entscheidung getroffen werden, greift die Widerspruchslösung automatisch.“BISCHÖFLICHES ORDINARIAT des Bistum Augsburg
„An sich ist das Ziel zu unterstützen, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen, steht doch auch die katholische Kirche der Organspende ausdrücklich positiv gegenüber. Sie ist für Christen eine Möglichkeit, Nächstenliebe auch über den Tod hinaus auszuüben. Wir ermutigen deshalb ausdrücklich dazu, die Bereitschaft zur Organspende durch einen Organspendeausweis zum Ausdruck zu bringen. Ethische Voraussetzung für eine wirkliche Spende ist aber, dass der Spender der Organentnahme informiert, ganz bewusst, freiwillig und ausdrücklich zustimmt. Das gebieten die Selbstbestimmung, das Konzept der Patientenautonomie und die Würde des Menschen, die auch über den Tod hinaus von Bedeutung sind. Diese Prinzipien, denen in unserer gesamten Gesellschafts- und Rechtsordnung eine zentrale Bedeutung zukommt, würden von einer Widerspruchslösung in Frage gestellt, weil dann die Freiwilligkeit der Organspende in vielen Fällen nicht zweifelsfrei feststehen würde. Eine moralische oder gar rechtliche Pflicht zur Organspende lässt sich nicht begründen. Sie kann weder erzwungen, noch erwartet werden, ist aber ein Akt von hohem moralischem Wert. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Organspende würde, selbst wenn die Möglichkeit eines Widerspruchs bestünde, einen moralisierenden Druck aufbauen. Mit Nachdruck sprechen wir uns also für eine Regelung aus, die der Freiwilligkeit und dem besonderen moralischen Wert jeder Entscheidung zu einer Organspende gerecht wird. Zudem betonen wir die Bedeutung einer hohen Transparenz und Vertrauenswürdigkeit einer durch gute Strukturen geregelten und in ihren Abläufen optimierten Transplantationspraxis. Daraufhin sind die derzeit geltenden Regelungen, die vor noch nicht langer Zeit eingeführt wurden, nochmals genau zu überprüfen.“Alexander Hold MdL (Freie Wähler)
„Mein Organspendeausweis ist schon ziemlich zerfleddert, denn ich trage ihn schon seit über 25 Jahren in meiner Brieftasche mit mir. Ich finde es erschreckend, dass statistisch gesehen täglich 3 Menschen in Deutschland sterben, weil sie nicht rechtzeitig das lebenswichtige Spenderorgan erhalten. Aktuell warten allein in Bayern rund 1.200 Menschen auf ein Spenderorgan. Ich habe betroffene Familien kennengelernt und sowohl mit Medizinern als auch im politischen Umfeld das Thema Organspende intensiv diskutiert. Für mich ist es selbstverständlich, mich als Organspender zur Verfügung zu stellen. So selbstverständlich für mich die Organspende ist, so selbstverständlich ist es, Bedenken und Vorbehalte ernst zu nehmen und das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen über den eigenen Tod hinaus zu achten. Es gibt auch kein richtig oder falsch bei der Frage, ob man für oder gegen eine Widerspruchlösung ist. Das ist eine ebenso rein persönliche Entscheidung wie die Entscheidung für oder gegen die Organspende. Im Ziel sind sich ja alle einig: Wir wollen mehr Menschen dazu bringen, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen. Ich persönlich halte das für eine so schwerwiegende und die Grundzüge der Menschenwürde berührende Entscheidung, dass ich Bauchschmerzen mit einer Regelung nach dem Motto habe: Wer sich nicht ausdrücklich dagegen entscheidet, ist automatisch Organspender. Wir wissen, dass sich viele Menschen schwer tun mit dieser Entscheidung. Deshalb halte ich eine „qualifizierte Zustimmungslösung“ für die bessere Variante. Eine solche haben wir in der letzten Legislaturperiode in der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion – zugegebenermaßen nach langen und kontroversen Diskussionen und mit nur knapper Mehrheit – entwickelt und beschlossen. Demnach sollte eine aktive Äußerung weiterhin Voraussetzung für jeden Organspender sein. Diese Entscheidung sollte aber zum Regelfall dadurch werden, dass sie z.B. von der Krankenkasse oder dem Hausarzt abgefragt und auf der Versicherungskarte vermerkt wird. Mit dem Arzt des Vertrauens könnte man bei dieser Gelegenheit auch noch offene Fragen oder Bedenken besprechen.“Ulrike Müller MdL (Freie Wähler)
„Als langjährige Organspenderin habe ich eine sehr positive Einstellung zum Thema Organspende. Ich glaube fest daran, dass die Organspende eine der nobelsten Formen der Nächstenliebe ist. Durch meine Entscheidung, Organspenderin zu sein, hoffe ich, anderen Menschen in Not helfen zu können und ihnen eine zweite Chance auf Leben zu geben. Ich denke, dass es eine Verantwortung und ein Privileg ist, anderen durch Organspende zu helfen. Es ist eine Möglichkeit, auch über den Tod hinaus Gutes zu tun und ein Vermächtnis der Hoffnung und des Lebens zu hinterlassen. Ich unterstütze die geplante Änderung zur Widerspruchslösung voll und ganz. Die Widerspruchslösung, bei der jeder automatisch als Organspender gilt, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich, kann dazu beitragen, die Zahl der verfügbaren Organe deutlich zu erhöhen. In vielen Ländern, in denen dieses System bereits eingeführt wurde, hat sich gezeigt, dass mehr Menschenleben gerettet werden können, weil mehr Organe zur Verfügung stehen.Ich bin der Meinung, dass die Widerspruchslösung ein notwendiger Schritt ist, um das Problem des Organmangels zu bekämpfen. Natürlich muss dabei sichergestellt werden, dass alle Bürger umfassend informiert werden und die Möglichkeit haben, ihre Entscheidung bewusst zu treffen. Ein gut funktionierendes Informationssystem und eine transparente Kommunikation sind daher unerlässlich. Insgesamt glaube ich, dass die Widerspruchslösung dazu beitragen kann, die Solidarität in unserer Gesellschaft zu stärken und das Bewusstsein für die Bedeutung der Organspende zu erhöhen. Um meine Unterstützung für diese wichtige Sache weiter zu zeigen, werde ich mir im Herbst das Tattoo des gemeinnützigen Vereins Junge Helden, der die Kampagne „OPT.INK“ ins Leben gerufen hat, stechen lassen.“
FAZIT:
Umfragen zufolge steht eine große Mehrheit der Bevölkerung der Widerspruchslösung positiv gegenüber. Der Grund weshalb aktuell jedoch weniger als die Hälte davon einen Organspendeausweis besitzt, wird teilweise auch an der eigenen Bequemlichkeit liegen, bisher aktiv tätig werden zu müssen, um im Todesfall als Organspender in Frage zu kommen. Unabhängig davon, wie man dazu steht, macht es in jedem Fall Sinn sich frühzeitig mit diesem Thema auseinander zu setzen und für eine Entscheidung zu treffen, damit den Angehörigen beim eigenen Ableben eine mögliche Unsicherheit in dieser Frage erspart bleibt.