Bundesnetzagentur startet 5G-Frequenzvergabeverfahren neu

Als Konsequenz aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat die Bundesnetzagentur ein neues Verfahren zur Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen gestartet. "Auftakt ist eine heute veröffentlichte erste schriftliche Anhörung zum weiteren Vorgehen", erklärte die Bonner Behörde am Montg. Die Entscheidung über die Vergabe im Jahr 2018 war als rechtswidrig eingestuft worden, kleine Mobilfunkanbieter hatten geklagt, weil sie sich benachteiligt fühlten.

Das Kölner Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass das damalige Bundesdigitalministerium unter Minister Andreas Scheuer (CSU) "massiv" und "rechtswidrig" Einfluss auf die Netzagentur genommen hatte. Dabei ging es insbesondere um eine Pflicht für die großen Anbieter mit eigenem Netz (Telekom, Vodafone und Telefónica), kleineren Anbietern die Nutzung der Frequenzen zu regulierten Preisen zu erlauben.

Scheuer und weitere Unionsminister setzten sich laut Gericht zugunsten der großen Anbieter gegen eine solche Regelung ein. Im Gegenzug erwarteten sie, dass die Netzanbieter mehr Funkmasten für ein besseres Netz bauen. Die Gerichtsentscheidung, die dies als unzulässige Einflussnahme wertete, ist mittlerweile rechtskräftig, die Bundesnetzagentur muss deshalb das Vergabeverfahren neuaufrollen.

Bis Mitte Januar haben Unternehmen und Verbände nun Zeit, sich zum weiteren Vorgehen zu äußern. Bis zum Abschluss des neuen Verfahrens bleiben die bisherigen Vergabeentscheidung und Frequenzzuteilungen an die Unternehmen bestehen. "Wichtig ist, dass die Mobilfunknetze in Deutschland weiterhin zügig ausgebaut werden", erklärte der Chef der Netzagentur, Klaus Müller.