Bafin begrüßt BGH-Entscheidung zu Prämiensparverträgen

Die Finanzaufsicht Bafin hat die verbraucherfreundliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Streit über sogenannte Prämiensparverträge begrüßt. Die Entscheidung sei ein wichtiger Schritt "in Richtung eines stärkeren Verbraucherschutzes", teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Der BGH hatte am Mittwoch entschieden, dass Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen, die Kreditinstituten bei der Verzinsung von Spareinlagen ein uneingeschränktes Ermessen einräumen, unwirksam sind. Der Bundesgerichtshof gab damit der Revision der Verbraucherzentrale Sachsen teilweise statt, die gegen die Sparkasse Leipzig vorging.

Beim Prämiensparen - das vor allem in den 90er- und Nullerjahren populär war - war der gezahlte Zins variabel. Wie der Zinssatz berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. Der jeweils aktuelle Satz wurde durch einen Aushang bekanntgegeben. So war es der Bank möglich, ihn einseitig anzupassen.

Die Bafin hatte Banken schon im Juni dazu verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden mit Prämiensparvertrag über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und eine Nachberechnung zuzusichern. Mehr als 1100 Kreditinstitute legten dagegen Widerspruch ein und setzen dies im Moment nicht um.

Welche Auswirkungen das BGH-Urteil auf die Widerspruchsverfahren habe, werde nun im Einzelnen geprüft, erklärte die Bafin am Donnerstag. Die Aufsicht plane aus verfahrensökonomischen Gründen, über einzelne Widersprüche vorrangig zu entscheiden, um anschließend Musterverfahren zu führen. Betroffene Prämiensparerinnen und -sparern sollten sich darüber informieren, wie sie sich vor einer Verjährung ihrer Ansprüche schützen könnten, riet die Behörde. Rechtliche Beratung erhielten sie bei Verbraucherzentralen und Rechtsanwälten.