Gericht: Vergleich zu Zinsnachzahlungen für Sparer der Stadtsparkasse München wirksam

Rund 2400 Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München können eine Zinsnachzahlung beantragen. Das Bayerische Oberlandesgericht in München teilte am Dienstag mit, ein Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Sparkasse sei wirksam geworden. Der Vergleich war bereits im Mai geschlossen worden. Berechtigt sind Kunden mit einem Sparvertrag "S-Prämiensparen flexibel", die sich der Musterfeststellungsklage des vzbv angeschlossen hatten.

Der vzbv hat nach eigenen Angaben zahlreiche Klagen gegen Sparkassen eingereicht, weil Prämiensparer von ihnen jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse erhielten. Im Fall der Stadtsparkasse München beträgt die Höhe der Zinsnachzahlung laut Bank zwischen 0,85 und 8,15 Prozent des zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages angesparten Guthabens. Laut Angaben des vzbv vom Mai handelt es sich häufig um Beträge im vierstelligen Bereich.

Rund 2400 Kunden hatten sich laut vzbv und Stadtsparkassen der Musterfeststellungsklage angeschlossen. Sie bekamen den im Mai erzielten Vergleich vom Gericht zugeschickt. Mindestens 70 Prozent von ihnen mussten dem Vergleich zustimmen, damit er wirksam wird. "Nun ist klar: Mindestens 97 Prozent sind nicht ausgestiegen und haben das Angebot damit akzeptiert", erklärte der vzbv nun. Nur in einigen Fällen sei die individuelle Austrittsfrist noch nicht beendet. Die Zinsnachzahlungen können also nun ausgezahlt werden.