EuGH urteilt zu Haftung beim Thermofenster

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Mercedes-Stern vor dem Kundencenter in SindelfingenBild: AFP/Archiv / THOMAS KIENZLE

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Dienstag (09.30 Uhr) sein lange erwartetes Urteil zu Haftungsfragen beim sogenannten Thermofenster. Mit dieser Technik wird die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen abhängig von der Außentemperatur gesteuert. Offen ist die Frage, ob Käufer eines solchen Autos Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller haben können. (Az. C-100/21)

In Deutschland wurden solche Ansprüche bislang höchstrichterlich verneint, da es sich nicht um vorsätzliche Schädigung, sondern höchstens um Fahrlässigkeit handeln könne. Das Landgericht Ravensburg hat dem EuGH nun Fragen vorgelegt. In Ravensburg geht es um eine Klage gegen Mercedes-Benz - das EuGH-Urteil hat aber voraussichtlich Auswirkungen auf zahlreiche andere Fälle. In Deutschland warten Gerichte die Entscheidung aus Luxemburg ab.