Lastschrift-Zahlung nicht nur mit Wohnsitz in Deutschland

Die Deutsche Bahn soll bei der Internet-Buchung von Fahrkarten die Zahlung per Lastschrift nicht auf Kunden mit Wohnsitz in Deutschland begrenzen dürfen. Mit dieser Regelung verstoße die Bahn gegen EU-Recht, erklärte am Donnerstag der einflussreiche Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Maciej Szpunar, in Luxemburg. Dies ist noch nicht verbindlich, der EuGH folgt den Gutachten aber in den allermeisten Fällen. (Az: C-28/18)

"Onlinetickets§ der Bahn können auf verschiedenen Wegen bezahlt werden, unter anderem per Lastschrift. Hierfür verlangt die Bahn aber einen Wohnsitz in Deutschland. Der österreichische Verbraucherverband "Verein für Konsumenteninformation" hält dies für unzulässig. Der Oberste Gerichtshof in Wien legte die Klage des Verbandes dem EuGH vor.

Dort verwies Szpunar nun auf EU-Regelungen, wonach Unternehmen nicht vorschreiben dürfen, wo das Konto geführt wird, über das Verbraucher bezahlen. Dies tue die Bahn zwar nicht unmittelbar, indirekt aber doch. Denn üblicherweise nutzten Verbraucher ein Konto, das im jeweiligen Inland geführt wird.

Indirekt verstoße die Bahn daher gegen EU-Recht, befand Szpunar. Er betonte allerdings, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind, eine Bezahlung per Lastschrift zuzulassen. Ein Unternehmen, das sich dafür entscheide, müsse dies dann aber "in diskriminierungsfreier Weise" tun.

Das abschließende Urteil wird der EuGH erst in einigen Monaten verkünden.