Bundestag beschließt "Widerrufsbutton" für Online-Shopping

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig einen im Internet geschlossenen Vertrag einfach per Mausklick auf einen Button widerrufen können. Der Bundestag beschloss am Freitag die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die diesen Widerrufsbutton vorschreibt. Die Pflicht gilt künftig für Unternehmen, die Vertragsschlüsse über eine Website oder App anbieten.

Seit Juli 2022 gilt bereits ein Gesetz, dass einen sogenannten Kündigungsbutton vorschreibt: Kostenpflichtige Laufzeitverträge, die im Internet abgeschlossen werden, müssen ohne viel Aufwand online gekündigt werden können. Dazu zählen Mobilfunk-, Fitnessstudio-, Stromlieferverträge oder Abonnements für Medien- oder Streamingdienste.

Analog dazu müssen die Anbieter nun einen Widerrufsbutton einführen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass im Internet abgeschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können. Dies soll durch die neue Vorschrift deutlich vereinfacht werden.

"Der Widerrufsbutton kommt - und er wird das Leben für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher machen", erklärte Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD). "Egal ob es um Weihnachtsgeschenke oder um andere Käufe im Internet geht, manchmal hat man halt doch das Falsche bestellt." Die Pflicht für den Button greift demnach voraussichtlich ab Sommer.

Der Bundestag verabschiedete zudem weitere Verbesserungen für den Verbraucherschutz. So müssen Werbeaussagen zur Umweltwirkung von Produkten künftig auf nachweislichen Umweltleistungen beruhen oder durch zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel belegt werden. Hinzu kommen neue Informationspflichten etwa zur Reparierbarkeit und zu verfügbaren Software-Updates bei Elektrogeräten.