BGH-Urteil zu Forderungen des Kameramanns von "Das Boot" für ARD-Ausstrahlungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) darüber, ob dem Kameramann des Erfolgsfilms "Das Boot" für Ausstrahlungen in der ARD mehr Geld zusteht. Chefkameramann Jost Vacano verklagte die Rundfunkanstalten auf eine zusätzliche Beteiligung, weil der Film in den vergangenen Jahren mehrfach ausgestrahlt wurde. Im September 2018 sprach ihm das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart 315.000 Euro zu. Über dieses Urteil entscheidet nun der BGH. (Az. I ZR 176/18)

Gegen das OLG-Urteil legten sowohl der Kameramann als auch die beklagte ARD Revision vor dem höchsten deutschen Zivilgericht in Karlsruhe ein. Vacano fordert für den Zeitraum von 2002 bis 2016 eine Nachvergütung von rund 520.000 Euro und eine Zahlungsverpflichtung für weitere Ausstrahlungen. Er erhielt für seine Arbeit zu Beginn der 80er Jahre zunächst ein Pauschalhonorar von rund 104.000 Euro. Der Film über das Schicksal einer U-Bootmannschaft im Zweiten Weltkrieg gehört zu den erfolgreichsten deutschen Filmen aller Zeiten.