Landgericht: Booking.com muss Schäden durch unzulässige Bestpreisklausel ersetzen
Die Buchungsplattform Booking.com ist dem Berliner Landgericht zufolge verpflichtet, Betreibern von Unterkünften Schäden aufgrund der Verwendung unzulässiger Bestpreisklauseln zu ersetzen. Die Forderung, dass auch Buchungsprovisionen zu erstatten seien, hatte dagegen keinen Erfolg, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Zudem sei die Frage, "in welcher Höhe den Betreibern tatsächlich ein Schaden entstanden ist" in dem Verfahren nicht zu klären gewesen, führte das Gericht aus. (Az. 61 O 60/24 Kart)
Hintergrund der Feststellungsklage von hunderten Klägern vor dem Landgericht Berlin II ist, dass Booking.com in der Vergangenheit sogenannte Bestpreisklauseln angewendet hatte, wonach Hotels ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite nicht preiswerter anbieten durften als bei Booking.com. Das Bundeskartellamt untersagte diese Praxis Ende 2015, später wurde die Entscheidung vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt.
Das Berliner Landgericht urteilte im Rechtsstreit zwischen Hotels und der Internetplattform nun, dass die Feststellungsklage der Unterkunftsbetreiber "zulässig" sei. Nach Auffassung der zuständigen Zivilkammer stehe den klagenden Hotels "ein Anspruch auf Schadensersatz zu", erklärte das Gericht. Die niederländische Plattform und deren deutsche Tochtergesellschaft seien verpflichtet, "1099 Betreibern von Unterkünften jeweils den Schaden zu ersetzen, der ihnen einzeln durch die Verwendung unzulässiger Bestpreisklauseln seit dem 1. Januar 2013 entstanden ist".
In welcher Höhe den Betreibern tatsächlich ein Schaden entstanden sei "und ob dieser ursächlich auf die Verwendung der Bestpreisklauseln zurückzuführen ist", sei allerdings in dem Verfahren nicht zu klären gewesen, fügte das Gericht hinzu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, was im konkreten Fall bedeutet, dass die Parteien noch Berufung zum Kammergericht einlegen können.
Booking.com hob hervor, dass das Urteil des Landgerichts noch "keinerlei Feststellungen" darüber getroffen habe, ob einer Partei ein Schaden durch die früheren Klauseln des Unternehmens entstanden sei. Diese Frage werde zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens, "das sich voraussichtlich über mehrere Jahre erstrecken wird, gesondert geklärt werden". Die Feststellung eines etwaigen Schadens sei "ein komplexer, technischer Prozess", der eine fachkundige Analyse erfordere, erklärte das Unternehmen.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßte am Dienstag hingegen das "wegweisende Urteil" des Berliner Landgerichts. Dieses verleihe auch der parallelen Sammelklage, die von mehr als 15.000 europäischen Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam erhoben werde, "zusätzlichen Rückenwind", erklärte IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.
© 2025 AFP



