Downsyndrom-Bluttest werden unter bestimmten Voraussetzungen zur Kassenleistung

Bluttests zur Erkennung des Downsyndroms werden künftig unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Nach einer am Freitag gefällten Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen werden die Kosten "in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung" erstattet.

Dafür soll eine verpflichtende Versicherteninformation eingesetzt werden, die den Angaben zufolge Ende 2020 vorliegen soll. Bei den Untersuchungen wird sogenannte fetale DNA im Blut von Schwangeren analysiert, um Chromosomenstörungen nachzuweisen, die zu Trisomie 21 führen - dem Downsyndrom. Die Tests gibt es bereits seit Jahren, sie sind allerdings keine Kassenleistung.