Krankenkassen übernehmen künftig Fettabsaugung bei schwerer Stoffwechselstörung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei sehr schweren Fällen einer bestimmten Stoffwechselerkrankung künftig auch eine medizinische Fettabsaugung. Dies genehmigte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen (G-BA) am Donnerstag in Berlin für zunächst etwa fünf Jahre bis Ende 2024. Eine dauerhafte Entscheidung soll fallen, sobald Ergebnisse einer vom G-BA in Auftrag gegebenen Studie vorliegen.

Die Kostenübernahme gilt dabei ausschließlich für schwere Fälle der Erkrankung Lipödem. Diese betrifft nahezu ausschließlich Frauen und führt zu krankhaftem Fettgewebewachstum an den Armen und Beinen, was unter anderem mit starken Schmerzen einhergeht. Die Übernahme der Kosten für eine Fettabsaugung kommt außerdem nur in Frage, wenn zuvor konservative Therapien nicht anschlagen.

Auch müssen genaue Qualitätsstandards bei den Eingriffen eingehalten werden. Der Beschluss muss noch durch das Gesundheitsministerium in Berlin genehmigt werden, bevor er in Kraft tritt. Auch müssen noch Details zu Abrechnungsmodalitäten ausgearbeitet werden. Der G-BA geht davon aus, dass die Maßnahme etwa ab Januar 2020 Kassenleistung wird.