FDP erfreut über Urteil zum Recht auf Vergessen im Internet

Die FDP reagiert zufrieden auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf Vergessen im Internet. "Mit der Entscheidung aus Karlsruhe tritt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zurecht vor den geflügelten Grundsatz 'Das Internet vergisst nie'", sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass auch bei schweren Straftaten ein Recht auf Vergessen im Internet bestehen kann, wenn die Tat schon sehr lange zurückliegt. Geklagt hatte ein im Jahr 1982 wegen Mordes verurteilter Mann. Eine Internet-Suche mit dessen Namen führt weiterhin zu Presseartikeln über den Mord.

"Auch verurteilte Straftäter müssen nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe die Chance bekommen, zur Normalität zurückzukehren", sagte dazu Thomae. "Dem widerspricht es, wenn sie auch Jahrzehnte nach ihrer Tat öffentlich an den Pranger gestellt werden können."