13.550 Euro für zwei Kratzer im Aufzug

Wer beim Umzug den Aufzug benutzt, sollte vorsichtig sein - denn für die Beseitigung von Schäden können Mieterinnen und Mieter verantwortlich gemacht werden. Das entschied das Landgericht Koblenz in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil. Dabei ging es um Kosten für die Beseitigung von zwei Kratzern in Höhe von 13.550 Euro fällig. (Az: 4 O 98/21)

In dem Fall war ein Mieter im November 2019 aus seiner bisherigen Wohnung ausgezogen. Dabei nutzte er auch den Aufzug des Mehrfamilienhauses. Dessen Kabine war innen mit Edelstahl ausgekleidet. Nach getaner Arbeit stellte sich heraus, dass beim Einstellen und Ausräumen der Möbel die Rückwand und die linke Seitenwand jeweils einen Kratzer bekommen hatten.

Der Hauseigentümer meinte, diese Schäden ließen sich nur durch einen vollständigen Austausch der beiden Wände beseitigen. Dadurch entstünden Kosten in Höhe von 13.550 Euro netto. Die Haftpflichtversicherung des Mieters zahlte außergerichtlich 5000 Euro und meinte, weitergehende Ansprüche seien im Hinblick auf den Schaden unverhältnismäßig.

Das vom Eigentümer angerufene Landgericht Koblenz holte ein Sachverständigengutachten ein und gab daraufhin dem Eigentümer recht. Eine Beseitigung des Schadens sei "aus technischen Gründen nur durch den Austausch der beschädigten Edelstahlverkleidungen und durch den Ersatz gleichwertiger Originalteile möglich".

Mit Blick darauf seien die Kosten auch nicht unverhältnismäßig, urteilten die Koblenzer Richter weiter. Zwar gehe es hier nur um eine "optische Beeinträchtigung", die Kratzer seien aber "deutlich erkennbar" gewesen.