Clever fit darf Passieren von Drehkreuz nicht als Zustimmung werten
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Landgericht Augsburg eine einstweilige Verfügung gegen die Fitnesskette clever fit erwirkt. Clever fit wird damit verboten, das Passieren des Drehkreuzes beim Eintritt ins Fitnessstudio als Zustimmung zu Preiserhöhungen zu werten, teilten die Verbraucherschützer am Dienstag in Berlin mit. Eine entsprechende Verfügung sei auch gegen das von einem Franchise-Unternehmen betriebene clever-fit-Studio in Minden erwirkt worden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft den Unternehmen vor, Druck auf die Mitglieder auszuüben, um die vermeintliche Zustimmung zu Preiserhöhungen zu erhalten. "Clever fit versucht rücksichtslos, Preiserhöhungen durchzusetzen", erklärte vzbv-Rechtsreferentin Jana Brockfeld. "Die Mitglieder haben kaum eine Wahl: Entweder sie passieren das Drehkreuz am Eingang und stimmen damit der Preiserhöhung zu. Oder sie dürfen nicht mehr ins Studio, obwohl sie dafür bezahlt haben." Dieses Vorgehen sei ein klarer Rechtsbruch.
Den Angaben zufolge hatte das Studio in Minden per Aushang und E-Mail eine Preiserhöhung um acht Euro im Monat angekündigt, was bei einem vorherigen Mitgliedsbeitrag von 14,90 Euro einen Aufschlag von 54 Prozent bedeute. Die nötige Zustimmung wollte der Betreiber durch das Passieren des Drehkreuzes erlangen. Da Kunden nur durchs Drehkreuz ins Studio kommen können, führte alleine die weitere Nutzung der Studios zur Zustimmung.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer sind die Preiserhöhungen unwirksam und verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Mitgliedern, die nicht mit der Preiserhöhung einverstanden sind, werde der Zutritt zum Studio faktisch verweigert. Dem vzbv zufolge untersagten die Gerichte den Anbietern, die Zustimmung zu einer Preiserhöhung dadurch herbeizuführen, dass die Mitglieder das im Eingangsbereich befindliche Drehkreuz passieren, um in das Fitnessstudio zu gelangen.
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