Nach Foodwatch-Klage: Safthersteller Voelkel darf nicht mehr mit "Immunkraft" werben

Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat einen weiteren Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Werbebezeichnungen für Lebensmittel gewonnen. Der Safthersteller Voelkel darf seinen Multivitaminsaft Bio C nicht mehr mit dem Zusatz "Immunkraft" bewerben, wie das Landgericht Lüneburg entschied. "Die Linie ist klar: Vitamine sind kein Freifahrtschein für Wunderversprechen", erklärte Rauna Bindewald von Foodwatch am Montag.

Wie bereits in einem anderen Fall, in dem das Landgericht Karlsruhe der Drogeriekette dm verbot, Obst-Quetschies als "Immun-Smoothie für Kinder" zu bewerben, verwiesen die Richter aus Lüneburg auf die EU-Health-Claims-Verordnung. Das Gesetz setzt gesundheitsbezogenen Aussagen in der Werbung enge Grenzen, sie sind demnach nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich belegbar sind.

Voelkel hatte gegen den Vorwurf eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung argumentiert, dass "sich die vorliegende Gesundheitsaussage klar ersichtlich auf die Vitamine bezieht". Das Landgericht wies dies als unerheblich zurück: Auch dann sei die Aussage nicht zulässig, erklärte es. Für Vitamine C und A "ist der Health Claim zugelassen, dass diese zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen". Der Begriff "Immunkraft" suggeriere jedoch, dass die Wirkung darüber hinausgehe und sie "unterstützend" für das Gesundheitssystem sei.

Voelkel wurde laut Urteil verboten, Saft weiterhin mit dem Wort "Immunkraft" zu bewerben. Bei Zuwiderhandlung droht demnach ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.