Stiftung reicht Verbandsklage gegen Onlineportal X ein

Die gemeinnützige Stiftung Onderzoek Marktinformatie (Somi) aus den Niederlanden hat eine Verbandsklage gegen die Onlineplattform X am Kammergericht in Berlin eingereicht. In der Klage werde die Zahlung von Schadenersatz an Verbraucher gefordert, die zum Klageregister angemeldet sind, wie das Kammergericht am Donnerstag mitteilte. Dem Unternehmen wirft die Stiftung unter anderem eine "digitale Manipulationsarchitektur" vor. (Az. 20 VKl 1/25)

Die Stiftung fordert demnach die Zahlung von mindestens 750 Euro Schadensersatz für bei "X" registrierte Nutzer plus mindestens 250 Euro Schadensersatz für Nutzer, die von einem Datenleck betroffen sind.

Sie begründet ihre Forderungen damit, dass X "besonders sensible Daten auswertet, um Nutzer mit maßgeschneiderten Botschaften zu beeinflussen", wie aus der öffentlichen Bekanntmachung der Klage im Verbandsklageregister hervorgeht. So schaffe das Unternehmen "eine digitale Manipulationsarchitektur, die Menschen für demagogische Narrative empfänglich macht, demokratische Prozesse untergräbt und gesellschaftliche Polarisierung gezielt verstärkt".

Zudem beschuldigt Somi das Online-Netzwerk einer "umfassenden heimlichen Nachverfolgung" der Nutzer und der Nutzung ihrer Daten vor, ohne dass diese "in transparenter Weise informiert oder deren wirksame Einwilligung eingeholt wird".

Es handele sich um eine sogenannte Abhilfeklage, erklärte das Kammergericht. Eine solche Verbandsklage ermöglicht es Verbraucherverbänden, gleiche Leistungsansprüche von Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen.

Die Betroffenen müssten sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, fuhr das Gericht fort. Anders als bei einer Musterfeststellungsklage müssen die betroffenen Verbraucher die Entschädigungen bei einer erfolgreichen Abhilfeklage nicht anschließend noch individuell einklagen.