Gericht: Internetanbieter müssen Pornoseiten aus Zypern nicht sperren

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zwei Zugangsanbieter zum Internet nicht dazu zwingen, Internetseiten eines in Zypern ansässigen Pornoanbieters zu sperren. Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu der strittigen Verbreitung von Pornos bleiben die Sperrverfügungen gegen die Internetanbieter aufgehoben, entschied das Gericht am Mittwoch. Gegen den Pornoanbieter selbst bleibe die Sperre aber in Kraft.

In der Begründung des Verwaltungsgerichts hieß es, dass nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die den Sperrverfügungen zugrunde liegenden Vorschriften des deutschen Jugendmedienstaatsvertrags gegen das vorrangig anzuwendende Recht der Europäischen Union verstoßen. Demnach darf der freie Verkehr von digitalen Diensten aus einem anderen Mitgliedsstaat nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden, welche die in Deutschland bestehenden Regelungen im Jugendmedienschutz nicht mehr erfüllten.

Dagegen bleiben die seit 2020 bestehenden Untersagungsverfügungen gegen den Anbieter selbst vollziehbar. Gegen sämtliche Beschlüsse kann Beschwerde zum nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.