Für neue Quarantäne-Regeln für Einreisende gilt Richtwert von 50 Neuinfektionen

Die neuen Quarantäne-Regelungen für Einreisen nach Deutschland sollen sich an dem hierzulande geltenden Corona-Richtwert von 50 Neuinfektionen orientieren. Für Einreisende aus EU- und Schengen-Staaten sowie Großbritannien solle nur noch dann eine Quarantäne-Empfehlung ausgesprochen werden, wenn sie aus Staaten mit erhöhten Infektionsraten einreisen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. Die neuen Regeln sollen demnach nun von den Bundesländern umgesetzt werden.

Hierzulande gelten 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner über sieben Tage als Richtwert für die Rücknahme von Corona-Lockerungen. Bund und Länder hatten sich am Donnerstag vor dem Hintergrund des Zurückfahrens der Grenzkontrollen darauf geeinigt, auch die Quarantäne-Regeln anzupassen. Wer nach Deutschland einreist oder zurückkehrt, muss sich demnach künftig nicht mehr generell in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die entsprechenden Anpassungen in den jeweiligen Verordnungen der Bundesländer würden in den nächsten Tagen vorgenommen, so der Ministeriumssprecher.

Die Grundlinie sei vereinbart, den Länder stehe es frei, "in Nuancen abzuweichen", sagte der Sprecher weiter. "Die Einzelheiten sind noch ein bisschen im Fluss", fügte er hinzu. Er gehe davon aus, dass sie Anfang der kommenden Woche festgelegt seien. Eine Quarantäneverpflichtung gebe es dann nur noch für die aus Drittstaaten außerhalb des EU- und Schengenraums Einreisenden. Nordrhein-Westfalen hatte zuvor mitgeteilt, die geänderten Quarantäne-Regeln bereits ab Freitag umzusetzen.

Wegen der Corona-Pandemie galt bislang seit dem 9. April eine Quarantäne-Pflicht für Bundesbürger und Ausländer, die nach Deutschland einreisen. Sie mussten nach Grenzübertritt direkt zu ihrer Unterkunft fahren und dort 14 Tage in häuslicher Isolation bleiben, um abzuklären, ob sie mit dem Coronavirus infiziert sind. Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht galten unter anderem für Berufspendler, Saisonarbeiter und Mitarbeiter von Polizei und Gesundheitsbehörden.