Influencer sollen mehr Rechtssicherheit für ihre Empfehlungen bekommen

Bei Empfehlungen von Influencern und Bloggern in den sozialen Medien soll klarer geregelt werden, wann es sich um Werbung handelt oder nicht. Das Bundesjustizministerium veröffentlichte am Donnerstag einen Regelungsvorschlag, der mehr Rechtssicherheit schaffen soll. Wer sich zu Produkten äußert und dafür keine Gegenleistung erhält, muss zur Information und Meinungsbildung dienende Beiträge demnach nicht als Werbung kennzeichnen.

Hintergrund für die Initiative sind zahlreiche Gerichtsverfahren um Schleichwerbungsvorwürfe gegen Influencer. Das Bundesjustizministerium kündigte bereits im Sommer vergangenen Jahres an, für rechtliche Klarheit sorgen zu wollen. Zu dem jetzt vorlegten Regelungsvorschlag können noch bis Mitte März Stellungnahmen abgegeben werden.

"Die Meinungsfreiheit gilt selbstverständlich auch für Influencer", erklärte der Staatssekretär im Justizministerium, Gerd Billen. Es solle klargestellt werden, "dass Äußerungen auf sozialen Medien nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgen und vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen". Davon profitierten Influencer und Verbraucher.