Berliner Gericht bemängelt Alterskontrollen bei Tiktok
Die Alterskontrollen des Online-Netzwerks Tiktok sind nach Auffassung des Berliner Landgerichts ungenügend. Das Gericht habe einer entsprechenden Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) stattgegeben, erklärten die Verbraucherschützer am Montag. Es sah es demnach als erwiesen an, dass Tiktok persönliche Daten von unter-16-Jährigen ohne die Einwilligung ihrer Eltern für Werbezwecke verabeitet hat.
Nutzer von Online-Diensten wie Tiktok müssen grundsätzlich einwilligen, wenn persönliche Daten zu Werbezwecken genutzt werden sollen, und für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist dafür die Zustimmung der Eltern nötig. "TikTok holte aber keine Eltern-Einwilligung ein, weil das Unternehmen nach eigenen Angaben an diese Altersgruppe keine personalisierte Werbung richte", erklärte der vzbv. Dabei habe sich Tiktok aber ausschließlich auf das Geburtsdatum verlassen, das die Nutzerinnen und Nutzer bei der Registrierung selbst eintrugen.
Das Berliner Gericht sah dies als unzureichend an. In dem bereits kurz vor Weihnachten gefallenen Urteil heißt es, unter anderem bestehe ein nicht zu vernachlässigender Anreiz, ein falsches Alter anzugeben. Es könne daher davon ausgegangen werden, dass auch die Daten von unter-16-Jährigen verarbeitet wurden.
"Es reicht nicht, einfach nur bei der Registrierung das Alter abzufragen", erklärte die vzbv-Chefin Ramona Pop. "Eine derart nachlässige Kontrolle ist verantwortungslos. Schließlich kann es gravierende Folgen haben, wenn Soziale Medien Kindern und Jugendlichen personalisierte Werbung ausspielen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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