Heil verteidigt Lieferkettengesetz gegen Kritik

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das zum Jahreswechsel in Kraft tretende Lieferkettengesetz gegen Kritik aus der Wirtschaft verteidigt. "Vom Lieferkettengesetz profitieren die Menschen in den Lieferketten, die Unternehmen und auch die Konsumenten", sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Donnerstag. "Denn sie erhalten durch das Gesetz Rechtssicherheit und eine verlässliche Handlungsgrundlage für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement mit einem noch stärkeren Fokus auf faire Herstellungsbedingungen."

Heil nannte das Gesetz "Pionierarbeit". Der Minister betonte: "An der Verantwortung für Menschenrechte kann kein Weg vorbei führen."

Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind ab dem 1. Januar dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten auch im Ausland zu achten. Konkret geht es um Kinderarbeit, Arten der Sklaverei, Arbeitsschutz, aber auch umweltschützende Maßnahmen gegen Boden- und Gewässerverunreinigungen, wenn diese zu Menschenrechtsverletzungen führen.

Betroffen sind ab 2023 zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten. Ab 2024 sollen die Vorgaben auch für Firmen ab 1000 Beschäftigten gelten. Kleine und mittlere Unternehmen sind explizit ausgenommen.

Betroffene Unternehmen beklagten durch das Gesetz von Anfang an neue bürokratische Lasten. Im Zuge der Energiekrise wurde diese Kritik wieder lauter. Unter anderem die Ampel-Partei FDP forderte daraufhin ein Aussetzen des noch unter der vorherigen Regierung beschlossenen Lieferkettengesetzes. SPD und Grüne lehnten dies jedoch ab.