Urteil: Immobilienportal darf nicht für kostenpflichtigen Schufa-Bonitätscheck werben

Immobilienportale für Wohnungssuchende dürfen keine Werbung für den kostenpflichtigen Bonitätscheck der Auskunftei Schufa machen. Das entschied das Landgericht Berlin und gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt, wie dieser am Donnerstag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - das beklagte Unternehmen Immobilien Scout GmbH legte Berufung ein. (Az.52 O 65/23)

Das Portal Immobilienscout bewarb den Bonitätscheck laut vzbv folgendermaßen: "Immer häufiger verlangen Vermieter schon bei der Besichtigung einen Schufa-Bonitätscheck. Weisen Sie Ihre Zuverlässigkeit bei uns einfach nach." Besonders in großen Städten mit geringem Wohnungsangebot sei die Schufa-Auskunft "ein wichtiger Bestandteil" der Bewerbungsunterlagen.

Damit entstand aus Sicht der Verbraucherschützer der Eindruck, dass Vermieter schon bei der Wohnungsbesichtigung eine Bonitätsauskunft von Mietinteressenten verlangen dürfen. "Das ist nicht der Fall", betonte der vzbv.

"Wohnungssuchende dürfen nicht mit irreführenden Angaben zum Kauf von Zusatzprodukten, wie einer Schufa-Auskunft, verleitet werden", erklärte vzbv-Chefin Ramona Pop. Der Anbieter dürfe sich die Not der Suchenden nicht unzulässig zu Nutze machen.

Das Landgericht Berlin untersagte dem Portal außerdem, personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer ohne wirksame Rechtsgrundlage zu verarbeiten. Nach der Registrierung konnten sie in einem mit "Selbstauskunft" überschriebenen Formular Informationen eingeben, etwa die Beschäftigungsart oder das Nettoeinkommen. Laut Gericht fehlte es an einer freiwilligen und unmissverständlichen Einwilligung durch die Nutzer.