Regierung will schärfer gegen Missbrauch von Abmahnungen vorgehen

Die Bundesregierung geht stärker gegen den Missbrauch von Abmahnungen vor. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Justizministerium, der die Anforderungen erhöht, urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Wirtschaftsverbände dürfen demnach künftig nur noch abmahnen, wenn sie vom Bundesamt für Justiz überprüft wurden und auf einer Liste der klagebefugten Verbände stehen, wie es von Seiten der Regierung hieß.

Außerdem sollen die finanziellen Anreize für Abmahnungen eingedämmt und Gegenansprüche einfacher geltend gemacht werden können. So soll Akteuren, denen es bei Abmahnungen ums Geld verdienen geht, das Handwerk gelegt werden. Außerdem sollen Bürger davor geschützt werden, schon für kleinste Verstöße mit Abmahnungen überzogen zu werden.

Justizministerin Katarina Barley (SPD) sagte dazu der "Süddeutschen Zeitung" vom Mittwoch, der Missbrauch von Abmahnungen "schadet dem Wettbewerb". Diesem Geschäftsmodell werde mit dem nun auf den Weg gebrachten Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs die Grundlage entzogen.

Das deutsche Handwerk begrüßte die Pläne im Grundsatz, denn gerade Handwerksbetriebe seien "häufig Adressat massenhafter und unseriöser Abmahnungen". Allerdings schieße der Gesetzentwurf bei der Beschränkung der Befugnis über das Ziel hinaus, denn es werde auch einem Teil der Handwerksorganisationen die Abmahnbefugnis entzogen, beklagte der Branchenverband ZDH.