Justizminister fordern besseren Schutz von Pauschalurlaubern

Als Konsequenz aus der Thomas-Cook-Pleite haben die Justizminister der Länder gefordert, bei der Insolvenz eines Reiseanbieters Pauschalurlauber besser zu schützen. Eine Begrenzung der Haftung auf 110 Millionen Euro sei "nicht mehr zeitgemäß", erklärte die amtierende Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Amtsinhaberin Sabine Sütterlin-Waack (CDU), zum Abschluss der Herbstkonferenz am Donnerstag in Berlin.

Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums, das die Initiative eingebracht hatte, sprachen sich die Minister einstimmig für eine Prüfung der derzeitigen Haftungsobergrenze aus. "Eine Insolvenzsicherung, die den Reisenden teilweise auf seinen Kosten sitzen lässt, verfehlt ihren Zweck", erklärte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU).

Auslöser war die Insolvenz des britischen Traditionskonzerns Thomas Cook, durch die auch die deutsche GmbH mitsamt Veranstaltern wie Neckermann oder Öger Tours ins Strudeln geraten war. Hunderttausende Urlauber konnten ihre Reise nicht fortsetzen oder gar nicht erst antreten. Der Schaden für die Kunden beläuft sich Schätzungen zufolge auf mindestens 400 Millionen Euro - allerdings muss der Versicherer Zurich durch eine gesetzliche Deckelung nur maximal 110 Millionen Euro bezahlen.