Verbraucherschützer: Handyvertrag lieber online als im Laden abschließen
Verbraucherschützer empfehlen, Mobilfunkverträge möglichst nicht im stationären Handel, sondern online abzuschließen. Bei Vertragsabschlüssen in Handy-Shops oder anderen Ladengeschäften häuften sich die Beschwerden, erklärte die Verbraucherzentrale Hamburg am Mittwoch. Eine häufige Masche ist demnach, dass unwissenden Kunden mehrere Verträge zur Unterschrift vorgelegt werden - wer allein im Shop war, könne später meist nicht nachweisen, dass er oder sie getäuscht wurde.
"In der Folge sehen sie sich mit laufenden Zahlungsverpflichtungen konfrontiert", erklärten die Hamburger Verbraucherschützer. "Die zusätzlichen monatlichen Kosten belasten viele von ihnen erheblich und führen manchmal sogar zur Zahlungsunfähigkeit."
"Auch wenn es sich nur um einzelne problematische Shops handelt, ist der Schaden für Verbraucherinnen und Verbraucher teils gravierend", erklärte Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale. "Besonders betroffen sind Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, im fortgeschrittenen Alter oder mit psychischen Beeinträchtigungen."
Auch seien Probleme durchaus verbreitet: Im ersten Halbjahr 2025 entfiel fast die Hälfte der von der Verbraucherzentrale Hamburg erfassten Verbraucherbeschwerden im Bereich Mobilfunk auf untergeschobene Verträge oder Verträge mit vom ursprünglichen Auftrag abweichenden Konditionen. Die Verbraucherschützer empfehlen, Mobilfunkverträge online abzuschließen - dort komme Betrug deutlich seltener vor und Verbraucher hätten ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.
© 2025 AFP