Bund zieht gemischte Bilanz der Arbeit der zentralen Schlichtungsstelle

Der Bund hat eine gemischte Bilanz der Arbeit seiner zentralen Schlichtungsstelle für Verbraucher und Unternehmen gezogen. Sowohl befragte Verbraucher (66 Prozent) als auch Unternehmer (58 Prozent) seien zwar überwiegend mit der Verbraucherschlichtung zufrieden, heißt es in einer Untersuchung zur Arbeit der sogenannten Universalschlichtungsstelle des Bundes, wie das Justiz- und Verbraucherschutzministerium am Freitag mitteilte. Allerdings sei die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer gering.

Das Gutachten stützt sich unter anderem auf Antworten von knapp 1200 Verbrauchern, jedoch "trotz intensiver Bemühungen" von nur 175 Unternehmen. Beide Gruppen sehen Schlichtungsverfahren demnach als "einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren an", wie Staatssekretär Christian Kastrop erklärte. Jedoch nähmen noch immer "vergleichsweise wenige Unternehmen an einem Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle teil, um eine Einigung zu erzielen".

Die Untersuchung stützt sich sowohl auf die Arbeit der seit 2016 bestehenden Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle als auch der Universalschlichtungsstelle des Bundes. Diese war Anfang 2020 eröffnet worden und löste die Allgemeine Stelle ab. Verbraucher sollen es damit einfacher haben, bei mangelhaften Produkten und Dienstleistungen ihren Streit mit Unternehmen außergerichtlich beizulegen.

Im Untersuchungszeitraum von Anfang August 2017 bis Anfang Juli 2020 gab es demnach knapp 7500 Anträge. Davon waren 71 Prozent an einem Konflikt mit einem Wert bis zu 500 Euro beteiligt, gut die Hälfte davon hatte einen Wert von unter 100 Euro.

Allerdings beteiligten sich in 66 Prozent aller Fälle die Unternehmen von vornherein nicht an dem Verfahren - Grund war häufig die Gebührenpflicht zu Lasten der Unternehmen. In nur einem Prozent aller Fälle kam es dem Gutachten zufolge überhaupt zu einem vollständigen Verfahren mit dem Ergebnis einer Einigung beider Parteien.

Ein Fünftel der Anträge scheiterte an der Zulässigkeit, weil eine andere branchenspezifische Stelle zuständig war. Dieses Problem sei mit der Universalschlichtungsstelle nun behoben, die automatisch die zuständige Stelle nenne, heißt es in dem Gutachten. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Studie zunächst nicht.