Bundestag beschließt erleichterte digitale Mitgliederversammlungen für Vereine
Der Bundestag hat beschlossen, die Abhaltung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen zu erleichtern. Das Parlament nahm am Donnerstag einen durch die Koalitionsfraktionen geänderten Gesetzesentwurf des Bundesrats an. Demnach sollen Mitglieder künftig per Video-Konferenz, Chat-Programme oder Telefonkonferenzen an Vereinssitzungen teilnehmen können. Auch Abstimmungen per E-Mail sind vorgesehen. Vereine haben aber weiter die Möglichkeit, hybride oder rein virtuelle Mitgliederversammlungen in ihren Satzungen auszuschließen.
Bisher müssen Mitgliederversammlungen nach Vereinsrecht grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Virtuelle Mitgliederversammlungen sind nur dann möglich, wenn die Satzung des Vereins dies ausdrücklich vorsieht oder alle Mitglieder ausdrücklich zustimmen.
Während der Pandemie galt eine Ausnahme-Regelung über das sogenannte Corona-Abmilderungsgesetz. Es sollte verhindern, dass Vereine beschlussunfähig werden, weil sie keine Mitgliederversammlung abhalten können. Abstimmungen und Teilnahme konnte deshalb generell über elektronische Kommunikation erfolgen. Das Gesetz ist inzwischen aber wieder außer Kraft.
Konkret soll nun über die Änderung von Paragraf 32 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um einen Absatz zu hybriden beziehungsweise virtuellen Mitgliederversammlungen ergänzt werden. Für die Einberufung rein virtueller Mitgliederversammlungen ist vorab mindestens einmal ein Beschluss der Mitglieder nötig, sofern es keine andere Satzungsregelung gibt. Bei der Einberufung von hybriden oder virtuellen Versammlungen muss dann angegeben werden, "wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können".
Die Union kritisierte die Regelung als wenig praktikabel vor allem für kleine Vereine. Denn rein digitale Versammlungen könnten vom Vorstand erst beschlossen werden, wenn es vorher einen entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung gegeben habe, sagte der CDU-Abgeordnete Ingmar Jung.
Der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi stellte in Frage, dass das Gesetz tatsächlich mehr Möglichkeiten für Vereine schaffe. Denn digitale und hybride Versammlungen seien schon heute möglich, wenn die Vereinsmitglieder das wollten, sagte er. Vielmehr gehe es um die Möglichkeit, "in den Vereinen einfach das Durchregieren derjenigen (zu) ermöglichen, die es vorziehen, wenn man sich bei Mitgliederversammlungen nicht in Person trifft."
Die AfD stimmte dem Vorhaben als einzige Fraktion nicht zu. Da durch den Bundestagsbeschluss ein Gesetzesantrag des Bundesrats geändert wurde, muss sich nun die Länderkammer mit dem Thema befassen. Sie kann den Änderungen zustimmen oder den Vermittlungsausschuss anrufen.
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